Steigende Zahlen

Tschechien ab Sonntag Hochrisikogebiet


Tschechien könnte bald wieder Hochrisikogebiet sein.

Tschechien könnte bald wieder Hochrisikogebiet sein.

Von Redaktion idowa

Wegen stark steigender Corona-Infektionszahlen stuft die Bundesregierung ab Sonntag Tschechien als Corona-Hochrisikogebiete ein. Das gab das Robert Koch-Institut am Freitag bekannt.

Wer aus einem Hochrisikogebiet einreist und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss für zehn Tage in Quarantäne und kann sich frühestens fünf Tage nach der Einreise mit einem negativen Test davon befreien.

Die damit verbundenen Einschränkungen bei der Einreise aus einem Hochrisikogebiet sind in der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes geregelt. Für geimpfte und genesene Grenzpendler ändert sich damit im Grunde nichts. Sie bleiben mit einem entsprechenden EU-Nachweis weiter von der Anmelde-, Quarantäne- und Testpflicht befreit.

Nicht geimpfte Berufspendler müssen bei Kontrollen nachweisen können, dass sie zweimal pro Woche getestet sind. Zum Nachweis der Stellung als Berufspendler ist wie bisher eine Arbeitgeberbescheinigung mitzuführen.

Allgemeine Regeln im kleinen Grenzverkehr, Einreise aus Tschechien nach Deutschland:

Geimpfte und Genese mit entsprechendem Nachweis sind im kleinen Grenzverkehr (Aufenthalt im Hochriskogebiet bis zu 24 Stunden) von der Anmeldepflicht, der Absonderungspflicht und der Testpflicht bei der Einreise nach Deutschland ausgenommen. Einreisende, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen grundsätzlich bereits bei Einreise einen Nachweis über die Nichtinfektion (Testnachweis) mitführen. Für Einreisen außerhalb des kleinen Grenzverkehrs gelten weitergehende Regeln.

Für die Einreise aus Deutschland nach Tschechien Deutschland ist in der Tschechischen Republik derzeit in der Kategorie rot eingestuft. Das heißt, es handelt sich um ein Land mit hohem Infektionsrisiko. Einreisende nach Tschechien unterliegen daher grundsätzlich der Anmelde- und Testpflicht. Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht ausgenommen.

Dies gilt ebenso für Einreisende im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs, sofern sie mit dem Privat-Wagen einreisen. Der kleine Grenzverkehr ist zudem von der Anmeldepflicht ausgenommen.

Auch Österreich ist ab Sonntag Hochrisikogebiet, mehr dazu hier: Österreichs Kanzler kündigt bundesweiten Lockdown für Ungeimpfte an