So verhalten Sie sich richtig Wohin mit Fundtieren und wer zahlt?

Wer muss die Tierarztkosten für Fundtiere übernehmen? Darüber musste nun ein Gericht in Würzburg entscheiden. (Symbolbild) Foto: imago

Eine angefahrene Katze liegt am Straßenrand. Ein Autofahrer hält und bringt sie zum Tierarzt. Aber wer bezahlt für die Behandlung? Diese Frage wurde am Montag vor Gericht in Würzburg verhandelt.

Ums Geld ging es in dem Fall einer Tierärztin in Unterfranken, der am Montag vor Gericht in Würzburg verhandelt worden ist. Die Tierärztin hatte eine gefundene Katze behandelt und wollte vor Gericht die zuständige Kommune zur Übernahme der Behandlungskosten zwingen. Doch die Klage scheiterte: die Ärztin hätte die Kommune gleich am nächsten Werktag über die Fundkatze informieren müssen. Ausschlaggebend war für das Gericht zudem, dass sie das Tier nicht operiert, sondern es nur schmerzfrei gestellt und mit Infusionen behandelt habe. Die Tierärztin muss damit selbst für die Kosten aufkommen.

Tatsächlich ist für die Verwahrung einer Fundsache – und dazu gehört auch ein Fundtier – die jeweilige Stadt oder die Gemeinde zuständig. Üblicherweise arbeiten die Kommunen mit dem örtlichen Tierheim oder ansässigen Tierschutzinitiativen zusammen. Der Tierschutzverein Straubing hat mit den Gemeinden des Landkreises Straubing-Bogen und der Stadt Straubing die Vereinbarung getroffen, Fundtiere – gemeint sind hier Haustiere – aus diesem Bereich aufzunehmen. Fundtiere aus angrenzenden Landkreisen werden nur in Abstimmung mit benachbarten Tierschutzvereinen aufgenommen, heißt es seitens des örtlichen Tierschutzvereins weiter.

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