So verhalten Sie sich richtig

Wohin mit Fundtieren und wer zahlt?


Wer muss die Tierarztkosten für Fundtiere übernehmen? Darüber musste nun ein Gericht in Würzburg entscheiden. (Symbolbild)

Wer muss die Tierarztkosten für Fundtiere übernehmen? Darüber musste nun ein Gericht in Würzburg entscheiden. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa und SRT Praktikant

Eine angefahrene Katze liegt am Straßenrand. Ein Autofahrer hält und bringt sie zum Tierarzt. Aber wer bezahlt für die Behandlung? Diese Frage wurde am Montag vor Gericht in Würzburg verhandelt.

Ums Geld ging es in dem Fall einer Tierärztin in Unterfranken, der am Montag vor Gericht in Würzburg verhandelt worden ist. Die Tierärztin hatte eine gefundene Katze behandelt und wollte vor Gericht die zuständige Kommune zur Übernahme der Behandlungskosten zwingen. Doch die Klage scheiterte: die Ärztin hätte die Kommune gleich am nächsten Werktag über die Fundkatze informieren müssen. Ausschlaggebend war für das Gericht zudem, dass sie das Tier nicht operiert, sondern es nur schmerzfrei gestellt und mit Infusionen behandelt habe. Die Tierärztin muss damit selbst für die Kosten aufkommen.

Tatsächlich ist für die Verwahrung einer Fundsache - und dazu gehört auch ein Fundtier - die jeweilige Stadt oder die Gemeinde zuständig. Üblicherweise arbeiten die Kommunen mit dem örtlichen Tierheim oder ansässigen Tierschutzinitiativen zusammen. Der Tierschutzverein Straubing hat mit den Gemeinden des Landkreises Straubing-Bogen und der Stadt Straubing die Vereinbarung getroffen, Fundtiere - gemeint sind hier Haustiere - aus diesem Bereich aufzunehmen. Fundtiere aus angrenzenden Landkreisen werden nur in Abstimmung mit benachbarten Tierschutzvereinen aufgenommen, heißt es seitens des örtlichen Tierschutzvereins weiter.

Halter und Gemeinde in der Pflicht

Auch Tobias Welck, Pressesprecher des Landkreises Straubing-Bogen, verweist auf die Zuständigkeit der einzelnen Gemeinden. "Wenn es sich um ein verletztes Tier handelt, sollte es zu einem Tierarzt gebracht werden. Dieser kann auch nachschauen, ob das Tier mit einem Chip gekennzeichnet ist. Bei anderen, herrenlosen Tieren sollte die jeweilige Gemeinde verständigt werden", sagt Welck. "Sollte ein Besitzer ausfindig gemacht werden, so wäre der für die Kostenübernahme verantwortlich." Bei herrenlosen Tieren ist die zuständige Gemeinde gefragt. Hier gebe es auch Gemeinden, die Pauschalregelungen mit Tierheimen haben. Dies sei aber individuell geregelt.

Findet man ein Haustier, das unverletzt und zutraulich ist, so rät der Tierschutzverein Straubing, das Tier anzubinden und auf Hinweise zum Besitzer abzusuchen. Das kann zum Beispiel eine Hundemarke sein. Möglicherweise weiß jemand aus dem näheren Umfeld, zu wem das Tier gehört. Zu den Öffnungszeiten des Tierheims kann man dort anrufen und das Tier abgeben. Außerhalb der Öffnungszeiten sollte der Finder Kontakt zu Gemeinde beziehungsweise Polizei aufnehmen. Die Gemeinde ist für die Unterbringung und Pflege verantwortlich. Diese Verpflichtung besteht allerdings nur, solange der Halter nicht bekannt ist oder ein Behandlungsvertrag zwischen dem Finder und dem Tierarzt geschlossen wurde. Einfach mitnehmen darf man das Tier nicht - das wäre Fundunterschlagung. Ist das Tier nicht zutraulich oder ist Gefahr im Verzug für Mensch oder Tier, sollte man sofort die Polizei einschalten.

Wie ist die Situation bei verletzten Tieren?

Anders gestaltet es sich, wenn man ein verletztes Tier findet. Ist das Tier zutraulich, kann man es selbst erstversorgen oder den Tierarzt mit der Erstversorgung beauftragen. Dort sollte man sich einen Kostenbescheid geben lassen. Das ist aus folgenden Gründen wichtig: Kann der Halter des Tieres ermittelt werden, muss dieser für die Kosten aufkommen. Ist es nicht möglich, den Halter zu ermitteln, steht die Gemeinde in der Verantwortung. Allerdings nur, wenn diese unverzüglich, also spätestens am nächsten Werktag, über das Fundtier informiert wird. Es muss also kein Finder Angst haben, auf den Tierarztkosten sitzenzubleiben, solange er seiner Pflicht nachkommt, die Gemeinde unverzüglich zu informieren. "Wir halten diese Regelung für absolut richtig, denn wenn es Unklarheiten bezüglich der Kostenübernahme gäbe, würde kein Finder mehr verletzte Tiere in die Tierklinik bringen und Tierärzte wären womöglich weniger motiviert, Notfälle zu behandeln, wenn sie Gefahr laufen, auf den oftmals hohen Kosten, insbesondere bei verunfallten Tieren, sitzen zu bleiben", schreibt dazu die Tierklinik Oberhaching.

Tierrettung hilft im Notfall

Ansprechpartner für verletzte Tiere ist auch die Tierrettung. Mit dieser muss geklärt werden, ob sie das Tier übernimmt. Falls ja, übernimmt sie damit auch die Verantwortung oder Aufgabe des Finders. Die Tierrettung Niederbayern beschreibt ihre Leistung selbst als "notmedizinische Versorgung von Notfallpatienten am Notfallort". Das bedeutet, sie kümmert sich um verletzte oder kranke Tiere, die sich in Lebensgefahr befinden oder bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, wenn sie nicht unverzüglich die erforderliche medizinische Versorgung erhalten. Ist ein Notfalltransport nötig, werden die Tiere unter fachgerechter medizinischer Betreuung in eine für die weitere Versorgung geeignete Einrichtung gebracht.

Vorsicht sollte man walten lassen, wenn man ein Wildtier findet, besonders, wenn es sich um jagdbares Wild handelt. Diese Tiere darf man nicht mitnehmen. Sie sind Eigentum des zuständigen Jägers. Dieser ist in diesem Fall zu verständigen. Ist er nicht bekannt oder erreichbar, kann man sich an die Polizei wenden.

Zum Glück gibt's die Katzenhilfe

Katzen, Hunde, Tauben und sogar eine 1,8 Kilogramm schwere Landschildkröte hat die Straubinger Tierärztin Margarita Finkelstein-Bergher schon in ihrer Praxis aufgenommen, behandelt und an örtliche Tierschutzvereine gegeben, die sie dann weitervermittelt haben. Manchmal meldet sich auch der richtige Besitzer, dies sei natürlich der Idealfall. Dank implantiertem Mikrochip und Registrierung ist es möglich, Tier und Besitzer wieder zusammenzubringen.

Seit 17 Jahren praktiziert Finkelstein-Bergher in Straubing. Die Zahl der abgegebenen Tiere habe sich in der Zeit nicht stark verändert. Stoßzeiten gibt es aber immer wieder - momentan zum Beispiel die Herbstkätzchen, also der im Herbst geborene Nachwuchs. "Manchmal sind es zwölf in einem Monat", sagt die Tierärztin. Die Katzenhilfe Hainsbach nehme sich der Fälle an, wenn sie es schafft, die kleinen Fellknäuel durchzubringen. Die Rechnungen begleiche die Katzenhilfe. Stirbt ein Tier, weil es zu schwer verletzt ist oder eingeschläfert werden muss, trägt die Ärztin die Kosten selber.

Die Versorgung einer Babykatze ist zeitaufwändig. Die Ehrenamtlichen der Katzenhilfe sind darum immer auf der Suche nach freiwilligen Helfern oder Menschen, die das Engagement der Tierfreunde finanziell unterstützen.