So machen Sie es richtig

Putzen im Privathaushalt: legal, illegal, nicht egal


Viele Haushaltshilfen arbeiten schwarz. Warum das keine gute Idee ist, erklären Experten anlässlich des internationalen Tags der Putzfrau.

Viele Haushaltshilfen arbeiten schwarz. Warum das keine gute Idee ist, erklären Experten anlässlich des internationalen Tags der Putzfrau.

Von Redaktion idowa

Schwarzarbeit ist gerade im Bereich der Reinigungskräfte in Privathaushalten weit verbreitet - dies hat sich auch in den vergangenen Jahren nicht geändert. Anlässlich des internationalen Tags der Putzfrau am 8. November gibt es hier einige Fakten und viele nützliche Tipps.

Verdient eine Reinigungskraft nicht mehr als 450 Euro im Monat, handelt es sich um einen Minijob. Diesen meldet man bei der Minijob-Zentrale an. Das bietet Vorteile für beide Seiten: Minijobber haben Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Mindestlohn. Für den Arbeitgeber lohnt sich das Anmelden seiner Putzkraft steuerlich. Bei sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen können 20 Prozent der Lohnkosten, maximal 4.000 Euro im Jahr, von der Steuer abgesetzt werden, rechnen die Experten der ARAG-Versicherung vor.

Wo kein Kläger, da kein Richter?

Schwarzarbeit im Haushalt ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße belegt wird. Die Höhe richtet sich danach, wie viel Geld dem Finanzamt durch die nicht angemeldete Beschäftigung entgangen ist - das kann leicht in die Tausende gehen. Hinzu kommt, dass der Arbeitgeber in der Pflicht steht, wenn sich seine schwarz beschäftigte Haushaltshilfe während der Arbeit verletzt. Hier können Forderungen für die Krankenbehandlung und eventuell Rentenzahlungen hinzukommen, informieren ARAG-Experten.

Seriöse Stellenbörsen

Auf der Internetseite der Minijob-Zentrale gibt es eine kostenlose Stellenbörse, die sowohl Minijobs als auch Beschäftigungen über 450 Euro in Privathaushalten umfasst. Es gibt auch Online-Plattformen zur Vermittlung von Haushaltshilfen - jedoch ist hier Vorsicht geboten. Denn die Portale stehen immer wieder in der Kritik, sie würden Tarifverträge und Mindestlohn umgehen, warnen die ARAG-Experten. Sie empfehlen, nur Online-Plattformen zur Vermittlung von Putzkräften heranzuziehen, bei denen sie fest angestellt sind. Hilfe bietet hier der Bundesverband haushaltsnaher Dienstleistungsunternehmen (BHDU), der auf seiner Internetseite Mitgliedsunternehmen mit Adressen auflistet.

Arbeitsvertrag mit der Putzkraft?

Die Versicherungskammer Bayern (VKB) rät, selbst einen Arbeitsvertrag aufzusetzen, wenn kein Dienstleistungsunternehmen bei der Einstellung der Haushaltshilfe im Spiel ist. In dem Vertrag werden die Pflichten und Rechte beider Parteien geregelt. Aufgeführt sollte darin Folgendes sein: Aufgabenbereich, Arbeitszeit, Lohn und Fälligkeit der Zahlung, Kranken- und Urlaubsregelung, Probezeit, Kündigung und gegebenenfalls die Verschwiegenheitspflicht. Die VKB rät außerdem dazu, sich den Nachweis einer privaten Haftpflichtversicherung von der Putzkraft vorlegen zu lassen.

Trau, schau, wem

Putzhilfe ist eine Vertrauensposition. Oft haben regelmäßige Putzhilfen sogar einen Schlüssel für die Wohnung. Darum sind Kriterien wie Vertrauenswürdigkeit und Sympathie unerlässlich für die Arbeitsbeziehung. Viele bauen darum auf die Empfehlung von Freunden und Bekannten. Das ist der Grund, warum Putzhilfen häufig per Mundpropaganda vermittelt werden. Nicht die schlechteste Methode, finden die ARAG-Experten.

Haushaltshilfen in Zahlen

"Geht man von rund 41 Millionen Haushalten insgesamt aus, beschäftigten im Jahr 2017 über 3,3 Millionen Haushalte gelegentlich oder regelmäßig eine Hilfe - und knapp 2,9 Millionen Haushalte ließen schwarz reinigen und einkaufen", erläuterte Dominik Enste vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW). Der Verhaltensökonom und Wirtschaftsethiker hat die Schwarzarbeit bei Reinigungskräften in einer Studie untersucht, die der Deutschen Presse-Agentur in München exklusiv vorlag.

Auch im Folgejahr sah dies nicht anders aus. Die Zahl der ordnungsgemäß angemeldeten Minijobber stieg 2018 im Vergleich zum Vorjahr um rund 1.700 Personen an, schreibt die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) in Essen. Von Dezember 2004 bis Dezember 2018 habe sich ihre Zahl sogar von 102.907 auf 306.873 nahezu verdreifacht. Nach wie vor arbeiten jedoch die meisten Putzhilfen unangemeldet in deutschen Privathaushalten: "Zwischen 80 und 90 Prozent der Arbeitskräfte sind illegal tätig", erläutert Christian Schirk, Teamleiter der Minijob-Zentrale in einem Interview mit Focus. Experten wie Enste rechnen nicht damit, dass sich die Zahlen für 2019 stark verändern.