Skisaison

Was gilt für Winterurlauber im Ausland?


Das Gletscherskigebiet Kitzsteinhorn. Vergangenes Jahr blieben die Gondeln leer. In diesem Winter sind Skiurlaube wieder erlaubt. Doch es gibt strenge Vorschriften.

Das Gletscherskigebiet Kitzsteinhorn. Vergangenes Jahr blieben die Gondeln leer. In diesem Winter sind Skiurlaube wieder erlaubt. Doch es gibt strenge Vorschriften.

Die Wintersport-Saison ist in vollem Gange. Nach einem Jahr Pause reisen auch viele Deutsche wieder zum Skifahren ins benachbarte Ausland. Welche Regeln vor Ort gelten und was man bei der Einreise beachten muss.

In Europa steigen in vielen Ländern die Infektionszahlen. Gerade die Nachbarländer wie Österreich, Schweiz oder Italien, die besonders beliebte Ziele für Winterurlauber sind, gelten bereits als Hochrisikogebiete. Skifahrer zieht es aber nach wie vor in die Skigebiete der Nachbarländer. Die aktuellen Regeln zur Einreise und den Maßnahmen vor Ort im Überblick.

Österreich

Bei der Einreise nach Österreich gilt derzeit die 2Gplus-Regel. Urlauber über zwölf Jahren müssen einen Impf- oder Genesenennachweis und zusätzlich einen negativen PCR-Test vorweisen können. Dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein, wie der ADAC informiert. Alternativ ist auch ein ärztliches Zeugnis als Nachweis über eine negative Testung zulässig.

Eine Ausnahme gilt für alle, die bereits ihre Booster-Impfung erhalten haben. Sie brauchen keinen zusätzlichen Test, um in Österreich Urlaub machen zu dürfen. Das gilt auch für Menschen, die zweimal geimpft und dann genesen sind.

Seilbahnbetreiber dürfen in Österreich nur Geimpfte und Genesene befördern. Ausgenommen von dieser Regel sind Kinder unter zwölf Jahren. Ungeimpfte Jugendliche zwischen zwölf und 15 Jahren können den 2G-Nachweis auch über den sogenannten "Holiday-Ninja-Pass" erbringen, wenn dieser regelmäßige Testungen nachweist.

In den Gondeln, Sesselliften mit Haube und den Bereichen bei den Liften gilt für alle ab 15 Jahren eine FFP2-Maskenpflicht. Für Kinder zwischen sieben und 14 Jahren reicht ein Mund-Nasen-Schutz. In Hotels und Restaurants werden nur geimpfte und genesene Gäste empfangen. Für Ungeimpfte gelten in Österreich Ausgangsbeschränkungen.

Schweiz

Trotz der steigenden 7-Tages-Inzidenz, die in der Schweiz derzeit über 2.000 liegt, wurden die Einreisebestimmungen in dem Alpenland gelockert. Vollständig Geimpfte und Genesene dürfen dem ADAC zufolge wieder ohne zusätzlichem Testnachweis einreisen. Ungeimpfte benötigen ab dem Alter von 16 Jahren einen Nachweis über einen negativen Antigen-Schnelltest oder einen PCR-Test. Die Tests dürfen nicht älter als 24 beziehungsweise 72 Stunden alt sein. Ein zweiter Test nach vier bis sieben Tagen ist nicht mehr nötig. Wer in die Schweiz mit dem Flieger oder Fernbus einreist, muss sich vorab registrieren.

In Skigebieten gilt in allen geschlossenen Berg- und Seilbahnen, in Skiliften und Sesselbahnen eine Maskenpflicht. Auch in Stationsgebäuden, Wartezonen und Liftkarten-Verkaufsstellen muss eine Maske getragen werden. In der Gastronomie gilt derzeit für alle Menschen über 16 Jahren die 2G-Regel.

Ausnahmen: Im Skigebiet Fideriser Heuberge im Kanton Graubünden gilt ausschließlich 2G. Im Skigebiet Samnaun wird ebenfalls ein 2G-Zertifikat benötigt. Dort gilt das allerdings nicht für das gesamte Skigebiet. Ein Teil der Anlagen darf auch von Gästen genutzt werden, die nicht geimpft oder genesen sind. Sie benötigen lediglich ein negatives Testergebnis.

Italien

Die Zahl der Infektionen ist in Italien und vor allem im bei Winterurlaubern sehr beliebten Südtirol stark gestiegen. Die 7-Tages-Inzidenz liegt landesweit bei 2.015,6 (Stand: 24. Januar 2022). Bei der Einreise müssen die Urlauber entweder einen Impf- oder einen Genesenen-Nachweis vorlegen können. Die Genesung darf nicht länger als sechs Monate zurückliegen. Zusätzlich benötigen alle Reisenden einen negativen Antigen- oder PCR-Test. Diese dürfen nicht älter als 24 beziehungsweise 48 Stunden sein. Ausgenommen davon sind Kinder unter sechs Jahren. Wer ungeimpft einreisen will, muss sich mindestens fünf Tage in Quarantäne begeben.

Auch in Italien gilt in den Skigebieten an Seilbahnen und Liften die 2G-Regel. Ab einem Alter von zwölf Jahren müssen Skifahrer mit dem digitalen Covid-Zertifikat der EU nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind.

Bei geschlossenen Kabinenbahnen und Sesselliften mit geschlossener Haube ist eine Auslastung von maximal 80 Prozent erlaubt. Bei offenen Liften gibt es keine Einschränkung, was die Auslastung betrifft. Fahrgäste müssen den Mindestabstand einhalten und ab einem Alter von sechs Jahren eine Maske tragen. Auf den Hütten gilt ebenfalls die 2G-Regel.

Frankreich

Wer nach Frankreich einreisen möchte, muss zunächst ein Einreiseformular ausfüllen und vorzeigen können. Außerdem brauchen Urlauber einen Nachweis über die vollständige Impfung oder Genesung. Dabei gilt für Menschen über 65, dass die Grundimmunisierung nicht länger als sechs Monate zurückliegen darf. Andernfalls ist der Nachweis über die Booster-Impfung erforderlich.

Für Menschen ab 18 Jahren darf die Grundimmunisierung nicht mehr als sieben Monate zurückliegen. Ungeimpfte müssen einen negativen Corona-Test vorweisen können. Als Tests werden PCR- und Antigen-Schnelltests anerkannt, die nicht älter als 24 Stunden sind. Kinder unter zwölf sind von der Nachweispflicht ausgenommen.

Wintersportler in Frankreich müssen wegen der steigenden Infektionszahlen in Skigebieten nachweisen können, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Auch die Maskenpflicht wurde verschärft. In Seilbahnen und Warteschlangen müssen Menschen ab elf Jahren Masken tragen. Hotels und Pensionen sind für Touristen geöffnet. Auch der Besuch der Gastronomie ist nur unter Auflagen erlaubt.

Ab dem 1. Februar ändert sich in der EU die Gültigkeit der Impfzertifikate. Das bedeutet, dass ohne Booster Impfzertifikate EU-weit nur noch neun statt zwölf Monate nach der Grundimmunisierung gültig sind.