Sicherung von Überschwemmungsgebieten

Karten des Chamb liegen dem Landratsamt Cham vor


Das Landratsamt Cham sichert Überschwemmungsgebiete des Chamb vorläufig.

Das Landratsamt Cham sichert Überschwemmungsgebiete des Chamb vorläufig.

Von Redaktion idowa

Das Wasserwirtschaftsamt Regensburg hat für den Chamb in den Gemeindebereichen Eschlkam, Furth im Wald, Arnschwang, Weiding, Runding und Cham die rechnerische Ermittlung des Überschwemmungsgebiets abgeschlossen und die Kartenmaterial ans Landratsamt Cham übermittelt.

Nach den gesetzlichen Vorgaben wird das Landratsamt als nächsten Schritt die sogenannte vorläufige Sicherung des Gebietes durch Bekanntmachung in einer der nächsten Ausgaben des Amtsblatts des Landkreises vornehmen, heißt es in einer Pressemitteilung von Montag.

In vorläufig gesicherten Gebieten sind Handlungen, die sich auf die Hochwassersituation auswirken können, nur noch nach Erteilung einer Ausnahmezulassung durch das Landratsamt zulässig. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz fallen darunter insbesondere das Ausweisen neuer Baugebiete, das Errichten und Erweitern von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen und die Veränderung der Erdoberfläche durch Abgrabung oder Auffüllung.

Dasselbe gilt außerdem für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, das längerfristige Ablagern von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können, das Anlegen von abflussbehindernden Baum- und Strauchpflanzungen und das Umwandeln von Auwald in eine andere Nutzungsart, ist dem Schreiben zu entnehmen.

Auch neue Heizölverbraucheranlagen dürfen im Überschwemmungsgebiet nur noch in Ausnahmefällen errichtet werden und müssen den besonderen Anforderungen für den Hochwasserfall entsprechen.

Die vorläufige Sicherung gilt zunächst fünf Jahre und ist Grundlage für weitere Entscheidungen des Landratsamts über die Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets durch Erlass einer Rechtsverordnung.

In einem solchen Verordnungsverfahren erfolgt eine Beteiligung der Öffentlichkeit mittels Planauslegung in den betroffenen Gemeinden