Illegale Schule aufgelöst

Lehrerverbände fordern Wachsamkeit


Ein Schild mit der Aufschrift "Stiftung Freiheit braucht Mut - Ort der ganzheitlichen Begegnung" hängt vor einem Gebäude am Ortsrand. Auf diesem Hof im Kreis Rosenheim soll angeblich eine nicht genehmigte Schule untergebracht worden sein.

Ein Schild mit der Aufschrift "Stiftung Freiheit braucht Mut - Ort der ganzheitlichen Begegnung" hängt vor einem Gebäude am Ortsrand. Auf diesem Hof im Kreis Rosenheim soll angeblich eine nicht genehmigte Schule untergebracht worden sein.

Von dpa

In Oberbayern hat eine verbeamtete Lehrerin eine illegale Schule mitgegründet. Lehrerverbände in Bayern werten dies als schwerwiegenden Vorfall - aber auch als Einzelfall.

Die Vorsitzende des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbands, Simone Fleischmann, sieht in der Mitwirkung einer Lehrerin am Betrieb einer illegalen mutmaßlichen "Querdenker"- Schule" in Oberbayern einen "eklatanten Einzelfall". Ein derartiger Vorfall sei ihr aus ihrer gesamten Laufbahn nicht bekannt, sagte Fleischmann der Deutschen Presse-Agentur. "Ich habe noch nie erlebt, dass ein verbeamteter Lehrer oder eine Lehrerin eine Schule aufmacht, die gar keine Schule ist", sagte Fleischmann. "Der Schritt dieser Kollegin ist zu verurteilen."

Die Regierung von Oberbayern hatte der Bildungseinrichtung auf einem Bauernhof in Schechen im Landkreis Rosenheim nach Hinweisen aus der Bevölkerung den Betrieb untersagt. Ein Sprecher sprach von Hinweisen auf einen ""querdenker"- und "reichsbürger"-typischen Sprachgebrauch". Rund 50 Kinder seien dort unterrichtet worden. Die Leiterin war demnach verbeamtete Lehrerin einer Grund- und Mittelschule im Raum Oberbayern und seit längerem im Krankenstand.

Beim Bayerischen Philologenverband hieß es, auch wenn es sich bei rund 150 000 Lehrkräften in Bayern um einen Einzelfall handele, sehe man die Enthüllungen rund um die mutmaßliche "Querdenker"-Schule im oberbayerischen Schechen mit großer Sorge. "Bereits zuvor haben wir angemahnt, dass eine Pandemie keine Zeit für Sonderregeln und Ausnahmen ist", sagte der Vorsitzende Michael Schwägerl der dpa. "Dies gilt auch, und vielleicht sogar besonders für die Schulen."

Die Lehrkraft und die Eltern der Schüler an der Einrichtung hingegen beanspruchten fälschlicherweise ein Recht auf Unterricht ohne Gesundheitsschutz für sich. "Gut, dass die Schulaufsicht schnell und unmissverständlich gehandelt hat", sagte Schwägerl. "Es geht eine Gefahr davon aus, wenn Menschen in diesem Ausmaß Parallelstrukturen im Sinne ihrer eigenen Weltanschauung schaffen. Und dass dem ausgerechnet leicht beeinflussbare Kinder und Jugendliche ausgesetzt waren, ist besonders erschreckend." Deshalb sei Wachsamkeit das Gebot der Stunde, für die Schulaufsicht wie für Lehrkräfte und Eltern.

Der BLLV hatte angesichts der gesellschaftlichen Entwicklung vor längerem ein Manifest erstellt, das vor Radikalisierung warnt und sich gegen Menschen stellt, die die Gesellschaft spalten. Die eigene politische Meinung habe in dieser Form im Schulbetrieb nichts zu suchen, sagte Fleischmann. Die Schülerinnen und Schüler sollten zur Demokratie erzogen werden.

Gerade vor diesem Hintergrund bleibe es wichtig, dass Lehrer verbeamtet würden. "Wir schwören auf das Grundgesetz und die bayerische Verfassung, wenn wir verbeamtet werden." Das verpflichte in besonderer Weise zum Schutz der dort verankerten Grundsätze.

Zwar gebe es seit jeher Einzelfälle, in denen Lehrkräfte durch bestimmte Aussagen auffielen und von Schulleitern zur Rechenschaft gezogen werden müssten. Sie habe aber nicht den Eindruck, dass diese Fälle in jüngster Zeit zugenommen hätten, sagte Fleischmann.

Schulen unterlägen einem strengen Genehmigungsverfahren, betonte Fleischmann. Deshalb könne man in dem Fall letztlich nicht von einer Schule sprechen, "weil das ganze Verfahren nicht stattgefunden hat".