Schnellteststationen schließen

Nach Rückstufung von Tschechien


Es gibt Neues zu den Tests an der Grenze.

Es gibt Neues zu den Tests an der Grenze.

Von Redaktion idowa

Seit 2. Mai wird Tschechien nicht mehr als Hochinzidenzgebiet, sondern als Risikogebiet eingestuft. Diese Neueinstufung lässt insbesondere für Berufspendler weitere Erleichterungen bei der Einreise nach Deutschland zu. Allerdings gelten für alle Personen, die sich zuletzt noch am 1. Mai auf dem Gebiet der Tschechischen Republik aufgehalten haben, noch längstens bis einschließlich 11. Mai die bisherigen Pflichten.

Für Grenzgänger bedeutet dies vor allem, dass sie neben der Pflicht zur Einreiseanmeldung (eine Anmeldung pro Woche) noch bis einschließlich 11. Mai 2021 bei der Einreise einen Negativtest vorlegen müssen. Die arbeitsschutzrechtliche Testangebotspflicht in den Unternehmen ist davon nicht berührt. Weggefallen ist auch die mit Allgemeinverfügung des Landratsamtes Cham vom 10. Februar (www.landkreis-cham.de/media/34763/nr_08_vom_10-02-2021.pdf) angeordnete sogenannte Pendlerquarantäne.

Das heißt, ab sofort müssen sich die Grenzgänger nicht mehr auf direktem Weg zur Arbeitsstätte und zurück begeben. Die Schnellteststationen an den Grenzübergängen Furth im Wald und Waldmünchen, die insbesondere von Grenzgängern und Grenzpendlern genutzt werden, werden noch bis zum 11. Mai betrieben und ab 12. Mai geschlossen.

Für Bürger in Furth im Wald stehen die beiden Apotheken, die jetzt schon Schnelltests anbieten, zur Verfügung. In Waldmünchen werden demnächst das BRK sowie eine Apotheke Schnelltests anbieten. Nähere Einzelheiten dazu werden noch bekanntgegeben. Eine Übersicht über die Testmöglichkeiten im gesamten Landkreis Cham gibt es auf der Webseite des Landkreises unter https://www.landkreis-cham.de/aktuelles-nachrichten/testmoeglichkeiten-im-landkreis-cham.