"Schimmerlos" in Regensburg

Nach Club-Schlägerei: Drei Securitys festgenommen


Tagsüber nicht als Club erkennbar. Die Nachtbar "Schimmerlos".

Tagsüber nicht als Club erkennbar. Die Nachtbar "Schimmerlos".

Von Redaktion idowa

Bereits im April ist ein 36-jähriger Mann im "Schimmerlos" in Regensburg schwer verletzt worden. Mittlerweile hat die Polizei drei Sicherheitsmitarbeiter des Clubs in Untersuchungshaft genommen.

Laut Polizeibericht ereignete sich der brutale Vorfall in den frühen Morgenstunden des 3. April. Ein 36-jähriger Gast sollte aus dem Club verwiesen werden, weil er sich "aufgeführt hatte", wie es Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher gegenüber unserer Mediengruppe ausdrückte. Daraufhin sei es zu einem verbalen Streit zwischen dem Mann und mehreren Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes gekommen. Dieser eskalierte schließlich brutal: Laut Polizeibericht sollen zwei Securitys den Mann gepackt haben, kurz darauf mischten sich zwei weitere Mitarbeiter in das Gerangel ein. Dabei soll der Gast so heftig geschlagen worden sein, dass er das Bewusstsein verlor. Danach soll er noch mehrfach mit den Füßen getreten worden sein. Schließlich ließ man ihn einfach vor dem Club liegen.

Mehrere Zeugen des Vorfalls verständigten danach die Polizei. Beim Eintreffen der Streife war der 36-Jährige immer noch bewusstlos. Er wurde sofort vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht, wo er auf der Intensivstation behandelt wurde. Nach wenigen Tagen konnte er das Krankenhaus wieder verlassen.

Nach intensiven Ermittlungen und der Vernehmung zahlreicher Zeugen hat die Polizei mittlerweile Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des versuchten Totschlags eingeleitet. Die Stampftritte gegen den Kopf des Geschädigten seien als bedingter Tötungsvorsatz zu werten, so Rauscher. Drei der beteiligten Sicherheitsmitarbeiter wurden festgenommen und in verschiedene Justizvollzugsanstalten eingeliefert. Öffentlich gemacht wurde der Fall erst jetzt, nach den Verhaftungen. Die Ermittlungen in dem Fall dauern weiterhin an. Die Polizei weist darauf hin, dass für die Betroffenen bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.