Roding

Fünf Jahre und drei Monate für Messerstecher


Fünf Jahre und drei Monate schickt das Landgericht einen Rodinger hinter Gitter.

Fünf Jahre und drei Monate schickt das Landgericht einen Rodinger hinter Gitter.

Von Heinz Alfred Stöckel

Eine 32-jährige Mutter von zwei Kindern hatte im Februar einen Schutzengel, als der Messerstich in ihre Brust von einer Rippe abgefangen wurde. Ihr 55-jähriger Noch-Ehemann, der das Messer auf einem Parkplatz bei Nassen (Stadt Roding) geführt hatte, wurde am Donnerstag von der 7. Strafkammer des Landgerichts Regensburg wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt.

Die Stiche waren objektiv geeignet, das Leben der Geschädigten zu gefährden, ist im Prozess festgestellt worden. Ein von der Strafkammer hinzugezogener psychiatrischer Sachverständiger bezeichnete den Angeklagten als "psychisch gesund und gebildet". Schuldminderungsgründe konnte er bei ihm nicht feststellen.

In ihrem einstündigen Schlussvortrag ging die Staatsanwältin davon aus, dass der bis dato strafrechtlich nicht in Erscheinung getretene Angeklagte seine Ehefrau töten wollte. Dass er schließlich freiwillig von ihr abließ, wertete sie als "Rücktritt vom unvollendeten Versuch".

Lesen Sie dazu auch diesen früheren Artikel bei idowa plus.

Den gesamten aktuellen Artikel lesen Sie bei idowa plus oder in Ihrer Tageszeitung am Freitag, 08. November 2019.