Rente, WhatsApp, Versicherungen...

Das ändert sich für Verbraucher ab 2019


2019 gibt es neue Gesetze und Regelungen (Symbolbild).

2019 gibt es neue Gesetze und Regelungen (Symbolbild).

Von Redaktion idowa und mit Material der dpa

2019 gibt es wieder neue Gesetze, auf die sich Verbraucher größtenteils schon ab dem Jahreswechsel einstellen müssen. idowa hat die Änderungen in einem Überblick zusammengefasst.

Höhere Freibeträge

Ledige haben ab dem 1. Januar in der Einkommensteuer einen Grundfreibetrag von 9.168 Euro. Das sind 168 Euro mehr als 2018. Verheirateten stehen künftig 18.336 Euro zu, also 336 Euro mehr als bisher. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei. Im selben Umfang erhöhen sich die Beiträge, bis zu denen Steuerzahler Unterhalt für nahe Angehörige als außergewöhnliche Belastungen abziehen können.

Angehoben wird auch der sächliche Kinderfreibetrag: Er erhöht sich um 96 Euro auf 2.490 Euro pro Kind und Elternteil, erklärt der Bund der Steuerzahler. Der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf bleibt unverändert bei 1.320 Euro pro Kind und Elternteil bestehen. Insgesamt wird einem Elternpaar pro Kind im Jahr 2019 also ein Kinderfreibetrag von 7.620 Euro gewährt.

Mehr Zeit für die Steuererklärung

Das Steuergesetz ist zwar schon seit 2017 in Kraft, es wirkt sich aber erst jetzt aus. Denn ab dem Steuerjahr 2018 hat jeder zwei Monate mehr Zeit für seine Steuererklärung. Statt wie bisher bis Ende Mai müssen die Dokumente nach Angaben der VZ NRW künftig immer erst bis zum 31. Juli eingereicht werden.

Eine längere Frist gibt es auch, wenn ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein hilft. War der letzte Termin für die Erklärung 2017 noch der 31. Dezember 2018, kann die Steuererklärung für 2018 nun bis Ende Februar 2020 abgegeben werden, wenn ein Berater dabei mitwirkt. Und da das Jahr ein Schaltjahr sein wird, bleibt bis zum 29. Februar 2020 Zeit.

Jobtickets sind künftig steuerfrei

Verbilligte Jobtickets sind ab Januar 2019 gänzlich steuerfrei. Das heißt, Beschäftigte müssen die Kostenersparnis nicht mehr versteuern. Ziel ist es, so den öffentlichen Nahverkehr zu stärken. Allerdings werden die steuerfreien Leistungen auf die Entfernungspauschale angerechnet.

Das Job-Ticket ist allerdings nur steuerfrei, wenn Arbeitnehmer es zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erhalten, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Handelt es sich hingegen um eine Entgeltumwandlung, greift die Steuerbefreiung nicht.

Möglichkeit zur befristeten Teilzeit

Millionen Arbeitnehmer in Deutschland bekommen ab Anfang kommenden Jahres ein Recht auf zeitlich befristete Teilzeit. Die vereinbarte Arbeitszeit kann für ein bis fünf Jahre verringert werden. Dann müssen die Arbeitgeber die Rückkehr in Vollzeit ermöglichen.

Die befristete Teilzeit mit anschließender Brücke in Vollzeit gilt in Unternehmen mit mindestens 45 Beschäftigten, wenn der Mitarbeiter mindestens ein halbes Jahr in dem Betrieb ist. Arbeitgeber mit 46 bis 200 Beschäftigten müssen nur einem von 15 Arbeitnehmern den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren. Während der Brückenteilzeit gibt es keinen Anspruch, die Arbeitszeit noch einmal zu verlängern oder zu verkürzen. Bisher gibt es ein Rückkehrrecht in eine volle Stelle bei Elternzeit, Pflegezeit oder Familienpflegezeit. Bei Arbeitnehmern, die bereits in Teilzeit sind und mehr arbeiten wollen, soll der Arbeitgeber darlegen und gegebenenfalls beweisen müssen, wenn kein passender Arbeitsplatz frei ist. Der Arbeitgeber soll den Wunsch nach einer Änderung der Arbeitszeit mit dem Betroffenen erörtern müssen. Dieser soll den Betriebsrat hinzuziehen können.

Steuervorteile für Elektro-Dienstwagen und Hybridfahrzeuge

Wer einen elektrisch angetriebenen Dienstwagen oder ein Hybridfahrzeug nutzt, musste bisher die Privatnutzung mit einem Prozent des Listenpreises pro Kalendermonat versteuern. Für E-Autos, die nach dem 31. Dezember angeschafft werden, sinkt dieser Wert nun auf 0,5 Prozent, wie der Bundesrat erklärt. Die Neuregelung gilt auch für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge. Allerdings ist dieser Steuervorteil begrenzt bis zum 31. Dezember 2021.

Dienstfahrrad

Wer sein Dienstfahrrad auch privat nutzt, muss ab 2019 den Gewinn nicht mehr mit dem Finanzamt teilen. Der geldwerte Vorteil ist nach den Regelungen im Jahressteuergesetz künftig steuerfrei. Darauf macht die VZ NRW aufmerksam. Das gilt sowohl für E-Bikes mit Geschwindigkeiten bis zu 25 Stundenkilometern als auch für normale Fahrräder. Die Steuerbefreiung gilt den Angaben zufolge aber nicht für die Modelle, die das E-Bike-Leasing in Form einer Gehaltsumwandlung finanzieren. Die Regelung ist ebenfalls bis Ende 2021 befristet.

Neue Sachbezugswerte für Arbeitnehmer

Bekommen Arbeitnehmer von ihrem Chef ein Essen spendiert, kann das für das Finanzamt als steuerpflichtiger Arbeitslohn gewertet werden. Maßgeblich sind nach Angaben des Bundes der Steuerzahler die sogenannten Sachbezugswerte. Der Wert für eine verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeit, beispielsweise in einer Betriebskantine, beträgt ab 2019 für ein Frühstück 1,77 Euro und für ein Mittag- oder Abendessen 3,30 Euro. Bisher lagen die Werte bei 1,73 Euro beziehungsweise 3,23 Euro. Auch die Werte für Unterkunft oder Miete steigen: Der Sachbezugswert für freie Unterkunft beträgt 2019 bundeseinheitlich 231 Euro monatlich.

Neuer Mindestlohn auch für Minijobber

Wer einen Minijobber beschäftigt, muss sich an den neuen Mindestlohn halten. Er liegt ab dem 1. Januar bei 9,19 Euro pro Stunde. Arbeitgeber müssen den Lohn im Zweifel anpassen, erklären die Verbraucherschützer. Das Problem: Die Verdienstgrenze von 450 Euro im Monat darf nicht überschritten werden. Ansonsten wird das Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig. Wer das vermeiden will, sollte die Arbeitszeit entsprechend verringern.

Mütterrente wird ausgeweitet

Ab 2019 wird die Mütterrente deutlich ausgeweitet. Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder werden stärker angerechnet. Die betreffenden Renten werden so pro Kind um monatlich 16,02 Euro brutto im Westen und um 15.35 Euro im Osten erhöht. Die Bestandsrenten werden wohl erst im März erhöht, der Zuschlag soll dann nachgezahlt werden.

Erwerbsminderungsrentner bekommen mehr

Wer als Erwerbsminderungsrentner ab 2019 seine Rente neu bezieht, bekommt deutlich mehr. Die Rente wird dann so berechnet, als wenn der Betroffene bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet hätte. Zudem steigt bei Geringverdienern die Einkommensgrenze, ab der volle Sozialbeiträge gezahlt werden müssen, von 850 auf 1.300 Euro.

Entlastung bei der Krankenversicherung

Arbeitnehmer und Rentner werden 2019 deutlich entlastet, weil die Arbeitgeber künftig wieder die Hälfte des gesamten Krankenversicherungsbeitrags zahlen müssen.

Private Krankenversicherung wird teurer

Die private Krankenversicherung wird zum neuen Jahr teurer. Im Schnitt steigen die Beiträge nach einer Hochrechnung des Branchenverbandes um 1,9 Prozent. Für einen Großteil der rund 8,8 Millionen Versicherten dürfte es dabei keine oder geringe Anhebungen geben, für einzelne Versicherte könnten sie auch deutlich höher ausfallen.

Höhere Beiträge zur Pflegeversicherung

Zum 1. Januar steigt bei der Pflegeversicherung der Beitragssatz um 0,5 Prozentpunkte. Damit werden 3,05 Prozent des Bruttolohns als Pflegebeitrag fällig. Kinderlose müssen 3,3 Prozent zahlen.

Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sinken

Der Arbeitslosenbeitrag wird zum 1. Januar von 3 auf 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens gesenkt. Das beschloss der Bundestag Ende November. Der Beitrag verringert sich somit bei einem Bruttolohn von 2.000 Euro um 10 Euro, wobei Arbeitnehmer und -geber jeweils um die Hälfte entlastet werden.

Erste Energieausweise laufen aus

Die ersten Energieausweise für ältere Wohngebäude sind bereits Mitte 2018 abgelaufen. 2019 folgt die zweite Welle.

Lkw-Maut steigt

Die Lkw-Maut auf Autobahnen und Bundesstraßen wird am 1. Januar 2019 erhöht. Erstmals werden damit auch die Kosten der Lärmbelastung durch Lastwagen in die Berechnung einbezogen. Stärker berücksichtigt werden außerdem die Gewichtsklassen und somit die stärkere Straßen-Belastung durch schwere Laster. Elektro-Lkw werden von der Nutzungsgebühr befreit, bis Ende 2020 auch gasbetriebene Fahrzeuge.

Telefonate ins EU-Ausland werden günstiger

Nach den Roaming-Gebühren schiebt die Europäische Union nun auch hohen Preisen für Telefonate ins EU-Ausland einen Riegel vor. Demnach sollen ab Mai 2019 Gespräche aus dem eigenen Land in einen anderen EU-Staat pro Minute nur noch maximal 19 Cent kosten dürfen - egal ob vom Handy oder vom Festnetztelefon aus. Die Kosten pro SMS werden bei höchstens sechs Cent gedeckelt.

WhatsApp-Werbung kommt

Ab 2019 müssen WhatsApp-Nutzer im Statusbereich mit Werbeeinblendungen rechnen. Damit verabschiedet sich WhatsApp von der Firmenpolitik, auf Werbung zu verzichten. In privaten Chats wird noch keine Werbung angezeigt.

Mehr Pflegekräfte

Das Pflegestärkungsgesetz sieht vor, dass in der stationären Altenpflege 13.000 neue Stellen geschaffen und finanziert werden. Damit soll die Situation von Pflegekräften, Pflegebedürftigen und Angehörigen verbessert werden.

Online-Handel

Ab 2019 sollen Online-Marktplätze wie Amazon und Ebay für die Umsatzsteuer ihrer Händler generell in Haftung genommen werden. Nur wenn die Unternehmen dem Finanzamt eine Bescheinigung über die steuerliche Registrierung der Verkäufer vorlegen, die bei ihnen aktiv sind, haften sie nicht selbst.

Social Bots

Ab 2019 verlangt der Bundesrat eine Kennzeichnungspflicht für Social Bots. Das sind Programme, die in sozialen Netzwerken automatisch Inhalte einstellen.

Supermärkte müssen Mehrwegflaschen-Bereich an Regal kennzeichnen

Ab 1. Januar sind Supermärkte verpflichtet, am Regal gut sichtbar zu kennzeichnen, wo Einweg- und wo Mehrwegflaschen stehen. Das soll den Kunden helfen, sich bewusster zu entscheiden. Außerdem wird die Pfandpflicht ausgeweitet auf Einweg-Verpackungen mit Frucht- und Gemüse-Nektaren mit Kohlensäure - etwa Apfelschorlen aus Nektar - und Mischgetränke mit Molkeanteil von mehr als 50 Prozent. Für sie werden künftig 25 Cent Pfand fällig.