Regensburger Korruptionsprozess

Tretzel-Anwalt will Einstellung des Verfahrens


Volker Tretzel mit seinem Anwalt Jörg Meyer.

Volker Tretzel mit seinem Anwalt Jörg Meyer.

Von Redaktion idowa

Die Verteidigung des Regensburger Bauunternehmers Volker Tretzel hat einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens gestellt. Ersatzweise soll bei einem Urteilsspruch die Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens festgestellt werden. Eine solche Feststellung würde sich bei einer Verurteilung der Angeklagten nach Einschätzung von Gerichtssprecher Thomas Polnik höchstwahrscheinlich strafmildernd auswirken. Als Begründung für ihren Antrag führt die Verteidigung Tretzels gravierende Pannen im Ermittlungsprozess rund um die Regensburger Korruptionsaffäre ins Feld.

Dem Antrag der Tretzel-Verteidigung haben sich die Anwälte des suspendierten Oberbürgermeisters Joachim Wolbergs, des ehemaligen SPD-Fraktionsvorsitzenden Norbert Hartl und des ehemaligen Tretzel-Mitarbeiteres Franz W. angeschlossen. Von Anfang an sei von den zuständigen Behörden einseitig ermittelt worden, heißt es sinngemäß in dem Antrag. So sei lediglich belastendes, nicht aber entlastendes Beweismaterial gesichert worden.

Weiter geht es im Antrag laut Thomas Polnik vom Landgericht Regensburg um mitgeschnittene Telefonate, die als Beweis vor Gericht verwendet wurden. Unter anderem seien Gespräche der Verdächtigen mit ihren Verteidigern sowie private Gespräche mit aufgezeichnet, nicht gelöscht und teilweise auch im Prozess abgespielt worden, was nicht zulässig sei. Weiter wird im Antrag die Inhaftierung von drei der Angeklagten wegen Verdunklungsgefahr beanstandet - diese war angeordnet worden, als noch der Vorwurf der Korruption, beziehungsweise Bestechlichkeit im Raum stand.

Ein weiterer Verfahrensfehler ist es gemäß dem Antrag des Anwalts von Volker Tretzel, dass man den während der Ermittlungen zunächst angeordneten Vermögensarrest quasi doppelt ausgesprochen hatte - sowohl für die Firma Bauteam Tretzel als auch gegen ihn als Privatperson.

Über den Antrag entschieden werden soll erst im kommenden Jahr - der für den Donnerstag geplante Verhandlungstag fällt aus.

Der Antrag der Verteidigung Tretzels könnte durchaus Chancen haben, sich durchzusetzen - dafür spricht, dass den Beschwerden der Verteidiger zu den genannten Punkten bereits im Laufe des Prozesses stattgegeben wurde und die Kammer diese Verfahrensfehler zumindest teilweise bestätigt hat.

Im Falle einer Verurteilung könnten die Strafen, die die Angeklagten erwartet also geringer ausfallen als bislang erwartet.