Regensburger Altstadt

Photovoltaik nicht mehr grundsätzlich verboten


Künftig wird individuell geprüft, ob auf den Dächern der Altstadt Photovoltaik angebracht werden kann.

Künftig wird individuell geprüft, ob auf den Dächern der Altstadt Photovoltaik angebracht werden kann.

Der Paragraf 8 Absatz 3 in der Altstadtschutzsatzung sieht ein grundsätzliches Verbot von Photovoltaik in der Altstadt vor. Die Stadtratskoalition forderte am Dienstag im Stadtplanungsausschuss mit einem Antrag, diesen Paragrafen zu streichen, was auf große Resonanz unter den Stadträten stieß.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat