Regensburg

Wolbergs darf Staatsanwalt "Obergschaftler" nennen


Darf Staatsanwalt Jürgen Kastenmeier einen "Obergschaftler" nennen: Der suspendierte Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs.

Darf Staatsanwalt Jürgen Kastenmeier einen "Obergschaftler" nennen: Der suspendierte Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs.

Im Regensburger Prozess um die Spendenaffäre hat das Gericht am Mittwochvormittag einen Beschluss zu einem vermeintlichen Beleidigungsvorfall vom vergangenen Donnerstag bekannt gegeben. Demnach darf Oberbürgermeister Joachim Wolbergs Staatsanwalt Jürgen Kastenmeier einen "Obergschaftler" nennen. Zwar sei es unhöflich und respektlos gewesen, als Beleidigung sei der Ausdruck jedoch nicht zu werten. Er sei vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt, sagte Richterin Elke Escher.

Zudem wurde am Donnerstagvormittag erneut die städtische Planungs- und Baureferentin vernommen worden. Sie erklärte, dass das Thema Wohnbauförderung in den vergangenen Jahren in der Domstadt omnipräsent gewesen sei. "Es hat sich schon 2010 abgezeichnet, dass der Wohnbedarf immer weiter steigen wird", sagte die 56-Jährige. Aus diesem Grund hätten alle Parteien und auch die Verwaltung nach Arealen zur Nachverdichtung gesucht. "Der Bereich am Roten-Brach-Weg eignet sich gut, da rundherum hauptsächlich Dienstleister angesiedelt sind. Da ist Wohnen relativ konfliktfrei zu realisieren." Das Baugrundstück im Regensburger Westen gehört Bauträger Volker Tretzel.

In einer Vorbesprechung zur Aufstellung eines Bebauungsplan hatte die Referentin Ende 2015 angeregt, Tretzel solle die Quote der sozial geförderten Wohnungen am Roten-Brach-Weg auf 50 anstatt 20 Prozent anheben. "Wir haben da gerade im Regensburger Westen enormen Bedarf", sagte sie vor Gericht. Laut der Staatsanwaltschaft soll sich Tretzel in der Folge an Oberbürgermeister Joachim Wolbergs gewandt haben, da er um seinen Gewinn fürchtete. Wolbergs soll dann für eine Spendenzusage über 200 000 Euro telefonisch erklärt haben, sich gegen die Anhebung der Quote einzusetzen. Beide Männer sind unter anderem deshalb wegen Vorteilsannahme beziehungsweise -gewährung angeklagt. Die Referentin erklärte, dass der OB keinerlei Druck auf ihre Tätigkeit ausgeübt habe.

Mehr zum Prozesstag am Mittwoch lesen Sie ab sofort auf oder in Ihrer Tageszeitung vom 14. Februar 2019.