Regensburg

6-spuriger A3-Ausbau: So kommen Sie am besten voran


Wegen Bauarbeiten muss im Bereich Regensburg bald mit Staus gerechnet werden. (Symbolfoto)

Wegen Bauarbeiten muss im Bereich Regensburg bald mit Staus gerechnet werden. (Symbolfoto)

Von Redaktion idowa

Die Bauarbeiten zum sechsstreifigen Ausbau der A3 zwischen der Anschlussstelle Rosenhof und dem Autobahnkreuz Regensburg werden ab Februar 2018 zu Beeinträchtigungen des Verkehrs führen. Die Polizei rät hier zu besonderer Vorsicht.

Fahrten sollten gut geplant sein. Angepasste Geschwindigkeit, ein ausreichender Sicherheitsabstand zu den Vorausfahrenden, Konzentration und Aufmerksamkeit sollten selbstverständlich sein.

Wer mit einem zeitlichen Puffer oder außerhalb der Stoßzeiten fährt, gerät durch stockenden Verkehr oder Stauungen weniger in Zeitdruck oder Stress und erreicht sein Ziel sicherlich auch gelassener und sicherer, betonen die Beamten. Ebenso wichtig seien eine angepasste Geschwindigkeit, Abstand und gegenseitige Rücksichtnahme. Hier werden Überwachungsmaßnahmen stattfinden.

Kommt es trotz aller Vorsicht doch zu einem Verkehrsunfall, gibt es einiges zu beachten: Bei Bagatellunfällen mit geringfügigen Schäden, sollten die Fahrzeuge nach ersten Abklärungen unverzüglich beiseite gefahren werden. Unfallbeteiligte, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, können mit einem Verwarnungsgeld von bis zu 35 Euro belegt werden. Im Baustellenbereich sind dazu ausgewiesene Unfallbuchten zu nutzen oder die Autobahn ist an der nächsten Anschlussstelle zu verlassen, wo sich die Beteiligten gefahrlos wieder zur Klärung offener Fragen zusammenfinden können.

Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen eine Rettungsgasse bilden. Allerdings beginnen die Anfahrt-Probleme oftmals weit vor den Unfallstellen aber auch schon, wenn der Verkehr nur noch langsam fließt. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld von bis zu 320 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot.

Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht. Werden durch das Verkehrsgeschehen Ableitungen von der Autobahn erforderlich, greifen Polizeibeamte auf Umleitungsstrecken oftmals an besonders relevanten Örtlichkeiten direkt in den Verkehrsfluss ein.