Regensburg nimmt den Kampf gegen den Wohnungsmangel auf: Der Stadtrat hat am 27. Juni den Entwurf einer sogenannten Zweckentfremdungssatzung erlassen. Wohnungen, die länger als Ferienunterkunft dienen, etwa für die Online-Plattform Airbnb, müssen genehmigt werden. Mit der Satzung kann dies nun auch überprüft werden.
"Der Regensburger Stadtrat will damit dem Trend entgegenwirken, unkompliziert eine Ferienwohnung einzurichten, anstatt die Wohnung dauerhaft an jemanden zu vermieten", erklärt die Pressesprecherin der Stadt Regensburg, Juliane von Roenne-Styra.
Mit der Satzung folgt Regensburg einem Urteil des Münchner Verwaltungsgerichts vom Dezember 2018. Darin wurde Airbnb verpflichtet, die Daten der Vermieter auf Anfrage herauszugeben, wenn es in der betreffenden Stadt eine Zweckentfremdungssatzung gibt. "Ohne die Satzung sind die Recherchemittel der Stadt ziemlich begrenzt", kommentiert Werner Hinreiner vom Mieterbund Regensburg.
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