Regensburg

Früherer Richter zweifelt an Wolbergs Eignung als OB


Joachim Wolbergs im Gerichtssaal des Landgerichts

Joachim Wolbergs im Gerichtssaal des Landgerichts

Von Redaktion idowa

Ein am Wochenende veröffentlichter Gastbeitrag eines pensionierten Regensburger Richters sorgt im Fall Wolbergs für Zündstoff. Nun hat sich das Regensburger Landgericht zu dem Vorgang geäußert und auf seine Neutralität hingewiesen.

"Ist Joachim Wolbergs als Oberbürgermeister geeignet?" Das ist der Titel eines Textes, der am Samstag unter anderem auf dem Online-Portal "regensburg-digital" veröffentlicht wurde. Es handelt sich um einen Gastbeitrag von Werner Ebner. Ebner ist pensionierter Richter und war bis Oktober 2017 noch Vizepräsident des Landgerichts Regensburg - also von jenem Gericht, vor dem sich Joachim Wolbergs momentan verantworten muss.

Der Beitrag hat im Netz reichlich Staub aufgewirbelt. Ebner geht mit Wolbergs nicht gerade sanft ins Gericht: Er kritisiert vor allem dessen Pläne, im Fall eines Freispruchs in sein Amt als Oberbürgermeister zurückkehren zu wollen. Laut Ebners Einschätzung verkenne Wolbergs "die politische Bedeutung und Tragweite seiner im Zusammenhang mit dem Strafprozess offenkundig gewordenen Äußerungen, Handlungen und Unterlassungen." Die Eignung für das Amt des Oberbürgermeisters hänge nicht nur von der strafrechtlichen Unschuld von Wolbergs ab.

Eine Vorverurteilung? So fassen es zumindest Teile der Leser auf. Seit der Veröffentlichung wird der Beitrag im Netz jedenfalls kontrovers diskutiert. In mehreren Kommentaren wird dabei die Unabhängigkeit des Gerichts angezweifelt. Das wiederum hat nun auch das Landgericht Regensburg veranlasst, eine Stellungnahme zu dem Fall abzugeben. In dem Schreiben wird betont, dass Ebner den Beitrag als Privatmann verfasst habe. Wörtlich heißt es in der Mitteilung: "Bei der Stellungnahme von Herrn Ebner handelt es sich um eine Äußerung, die vom Landgericht Regensburg weder initiiert noch sonst beeinflusst worden ist. Das Landgericht Regensburg enthält sich ausdrücklich jeder Bewertung der Amtstauglichkeit von Joachim Wolbergs."

Aufs Schärfste kritisiert wurde der Beitrag von Wolbergs Anwalt Peter Witting. Gegenüber der Süddeutschen Zeitung bezeichnete er ihn als "völlig inakzeptabel". Laut Witting gelte das sogenannte Mäßigungsgebot für Richter auch im Ruhestand weiter. Demnach will Witting nun rechtliche Schritte prüfen.

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