Landkreis Regensburg

Freispruch im Heilpraktiker-Prozess


Ein Heilpraktiker ist am Donnerstag vor dem Landgericht Regensburg vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen werden. Das Gericht stellte aber trotzdem grobe Behandlungsfehler fest. (Symbolbild)

Ein Heilpraktiker ist am Donnerstag vor dem Landgericht Regensburg vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen werden. Das Gericht stellte aber trotzdem grobe Behandlungsfehler fest. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Ein Heilpraktiker ist am Donnerstag vor dem Landgericht Regensburg vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen werden. Das Gericht stellte aber trotzdem grobe Behandlungsfehler fest.

Dem Mann war angelastet worden, eine Krebspatientin aufgrund einer unzutreffenden Diagnose nur naturheilkundlich behandelt zu haben, ohne sie an geeignete Ärzte zu verweisen. Knapp viereinhalb Jahre später starb die Frau an den Folgen ihrer Krankheit. Der Heilpraktiker war daraufhin wegen fahrlässiger Tötung angeklagt und in erster Instanz vor dem Amtsgericht Kelheim auch zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Seine Verteidigung hatte diese Entscheidung jedoch angefochten, weswegen sich das Landgericht Regensburg mit dem Fall auseinander setzen musste.

Für die Berufungskammer galt es vor allem zu klären, ob die Patientin bei sachgerechter medizinischer Versorgung ihren Todeszeitpunkt überlebt hätte. Dafür wurden auch zwei Experten hinzugezogen. Beide kamen zu dem Schluss, dass das Verhalten des Angeklagten aus fachlicher Sicht grob sorgfaltswidrig gewesen sei. Bei einer adäquaten Behandlung seien die Chancen auf eine Heilung oder Lebensverlängerung der Patientin hoch gewesen. Allerdings konnte nicht sicher ausgeschlossen werden, dass die Krankheit der Patientin auch unabhängig von der Verhandlung tödlich verlaufen wäre. Das Landgericht Regensburg entschied deswegen gemäß dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" und sprach den Mann frei.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.