Regensburg

Weitere Anklage gegen Wolbergs erhoben


Gegen den suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs (SPD) werden nun neue Vorwürfe laut. (Archivbild)

Gegen den suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs (SPD) werden nun neue Vorwürfe laut. (Archivbild)

Von Redaktion idowa

Der suspendierte Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs (SPD) wird laut Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft vom Mittwoch nun in zwei weiteren Fällen der Vorteilsnahme sowie der Bestechlichkeit angeklagt.

Ein weiterer Regensburger Unternehmer aus der Bau- und Immobilienbranche soll zwischen Mitte 2012 und Mitte 2016 über 160.000 Euro an den von Wolbergs geführten SPD-Ortsverein Regensburg-Stadtsüden gespendet haben. Außerdem sollen Spendengelder an eine Firma geflossen, bei der der Ortsverein Verbindlichkeiten hatte.

Als Gegenleistung für diese Zuwendungen sollte unter anderem die Genehmigung einer Grundstücksbebauung erfolgen - Wolbergs sollte hier wohl seinen Einfluss geltend machen. Die Stadtverwaltung hatte die Bebauung im Vorfeld bereits mehrmals abgelehnt, weil das Grundstück als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen worden war.

Nun muss das Landgericht Regensburg über die Zulassung der Anklageschrift entscheiden.

Wolbergs muss sich derzeit zusammen mit dem Unternehmer Tretzel und zwei weiteren Angeklagten vor dem Landgericht Regensburg verantworten. Ihm und seinen Mitangeklagten wirft die Staatsanwaltschaft Verstöße gegen das Parteiengesetz und Vorteilsnahme vor. Im Korruptionsprozess hatte am Dienstag der leitende Ermittler ausgesagt. Ein anderes Verfahren gegen einen Journalisten, den Wolbergs bestochen haben soll, wurde mangels Beweisen am Dienstag eingestellt.

Joachim Wolbergs und seine Verteidiger haben die Vorwürfe in einer öffentlichen Erklärung zurückgewiesen und der Staatsanwaltschaft im Gegenzug eine "unerträgliche Verfahrensführung" vorgeworfen. So würden "Vorgänge, die ohne weiteres in einem einzigen Verfahren geklärt werden könnten", künstlich aufgespalten und "häppchenweise gerichtlicher Klärung mit unterschiedlichen Zuständigkeiten zugeführt." "Ersichtlich folgt dieses Vorgehen dem Ziel, die vorläufige Suspendierung des Oberbürgermeisters durch bloßen Zeitablauf in eine endgültige Entfernung aus dem Amt zu überführen", so Wolbergs Verteidiger Peter Witting und Jutta Niggemeyer-Müller. Sie würden "die erstaunliche Haltung der Staatsanwaltschaft in diesem Fall" zur Kenntnis nehmen und sich dagegen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln wehren.