Bad Kötzting

Mit Sommerreifen unterwegs


Auf schneebedeckten Straßen sind Winterreifen Pflicht.

Auf schneebedeckten Straßen sind Winterreifen Pflicht.

Von Redaktion idowa

Polizei untersagt Weiterfahrt

Auf Höhe des ZAW in Regen hat die Polizei am Dienstag gegen 22 Uhr einen 26-jährigen Autofahrer festgestellt, der mit seinem Fahrzeug auf schneebedeckter Fahrbahn verzweifelt versuchte, vorwärts zu kommen. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass er mit Sommerreifen unterwegs war. Die Polizei lotste ihn zur nächstgelegenen Ausfahrt und untersagte die Weiterfahrt. Der Mann wird angezeigt, ihn erwarten ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. In diesem Zusammenhang weist die Polizeiinspektion Regen nochmals darauf hin, dass bei winterlichen Wetterverhältnisse (Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch,schneebedeckte Fahrbahn, Eis- oder Reifglätte) Winterreifen vorgeschrieben sind.

Situative Winterreifenpflicht

Eine generelle Winterreifenpflicht, die an ein bestimmtes Datum anknüpft, gibt es in Deutschland nach Auskunft des ADAC nicht. Stattdessen herrscht eine situative Winterreifenpflicht: Das heißt, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen aufgezogen sein müssen: also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Die Faustformel von Oktober bis Ostern ist also ein grober Hinweis, hat rechtlich jedoch keine Relevanz. Die situative Winterreifenpflicht gilt nur dann als erfüllt, wenn auf allen Radpositionen (beim Pkw zum Beispiel alle vier Räder) Winterreifen montiert sind.

Mindestens 60 Euro

Aktuelle Winterreifen erkennt man am Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflock. Zusätzlich gelten bis zum 30. September 2024 Reifen mit M+S Kennzeichnung als wintertauglich, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind. Der einfache Verstoß wird mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro geahndet. Außerdem wird ein Punkt im Fahrerlaubnisregister in Flensburg eingetragen. Werden zusätzlich Dritte behindert, erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro. Neben dem Fahrer haftet auch der Halter, der die Inbetriebnahme ohne die erforderliche Bereifung mit dem Alpine-Symbol anordnet oder zulässt: Hier werden 75 Euro fällig, dazu gibt es ebenfalls einen Punkt in Flensburg.