Regen

Dritter Fahrstreifen auf Teilstück der B 85


Dreistreifiger Ausbau der B 85 westlich Ayrhof.

Dreistreifiger Ausbau der B 85 westlich Ayrhof.

Von Redaktion idowa

Die Regierung von Niederbayern hat den Ausbau der Bundesstraße 85 westlich Ayrhof genehmigt und damit dem Staatlichen Bauamt Passau die Bauzulassung erteilt.

Der Planfeststellungsbeschluss der Regierung wird allen Beteiligten, Behörden und Fachstellen zugesandt und in der Gemeinde Kollnburg und der Gemeinde Langdorf mit den Planunterlagen zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Planung sieht westlich von Ayrhof auf einer Länge von etwa 1.200 Metern den Anbau eines dritten Fahrstreifens am nördlichen Fahrbahnrand der B 85 vor. Das Vorhaben umfasst außerdem den Umbau der höhengleichen Kreuzung der B 85 mit der Kreisstraße REG 19 bei Ayrhof in einen teilplanfreien Knotenpunkt. Hierbei wird die Kreisstraße REG 19 mit einem Brückenbauwerk unterführt und ein Gehweg errichtet.

Das Staatliche Bauamt Passau will durch den Anbau des dritten Fahrstreifens und den Kreuzungsumbau die Verkehrssicherheit und die Verkehrsqualität auf diesen Bundesstraßenabschnitt erhöhen. Durch die Trennung des langsamen vom schnellen Verkehr aufgrund des dritten Fahrstreifens wird der "Überholdruck" auf der Bundesstraße verringert. Infolge des Kreuzungsumbaus wird auf der B 85 nur mehr rechtsein- und rechtsabbiegender Verkehr möglich sein und damit der bestehende Unfallschwerpunkt entschärft. Für Fußgänger wird mit der Unterführung und der Errichtung eines Gehwegs eine sichere Querungsmöglichkeit geschaffen.

Die mit dem Ausbau der B 85 verbundenen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft werden durch landschaftspflegerische Maßnahmen ausgeglichen. Diese erfolgen im "Brandtner Moor" in der Gemeinde Langdorf. Zusätzlich sind Gestaltungs- und Schutzmaßnahmen vorgesehen.

Der Planfeststellungsbeschluss kann auch auf der Internetseite der Regierung www.regierung.niederbayern.bayern.de unter den Rubriken "Planung und Bau", "Planfeststellung, Straßenrecht, Baurecht", "Planfeststellung, Straßen und Bahnen", "Planfeststellungsbeschlüsse" eingesehen werden.