Die Alten dürfen nicht zu Lasten der Jungen leben. Das ist, grob vereinfacht, die Botschaft: Am 29. April hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe entschieden, dass das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung von 2019 mit den Grundrechten unvereinbar ist, "da hinreichende Maßnahmen für weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen. Es verletzt in seiner jetzigen Form Freiheits- und Grundrechte heutiger und künftiger Generationen". Wie weitreichend dieses Urteil ist, dürfte vielen noch nicht klar sein.
Reaktionen aus Deggendorf Klimaschutz-Urteil "muss Wirkung vor Ort haben"
Redaktion Deggendorf, 11.05.2021 - 14:16 Uhr
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