Ratgeber

Das können Sie bei Wespennestern tun


Wer ein Wespennest im Garten hat, muss sich oft mit den Tieren arrangieren. Doch es gibt Ausnahmen.

Wer ein Wespennest im Garten hat, muss sich oft mit den Tieren arrangieren. Doch es gibt Ausnahmen.

Von Redaktion idowa

Sie sind gerade im Hochsommer keine gern gesehenen Gäste in den heimischen Gärten oder auf der Terrasse - die Wespen. Besonders lästig wird es für viele Gartenbesitzer dann, wenn sie sich ein Nest im Garten oder am Haus bauen. Was man gegen Wespennester tun kann, erklären die Experten der Versicherung Arag.

Wespen stehen unter Naturschutz. Ihre Nester einfach entfernen, geht also nicht. Wer ein Wespennest ohne behördliche Genehmigung entfernt und dabei erwischt wird, muss laut Bußgeldkatalog je nach Bundesland und Wespenart sogar mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro rechnen. Handelt es sich um eine besonders geschützte Art, sind sogar Bußgelder bis zu 50.000 Euro möglich.

Wespennester nur mit Genehmigung entfernen

Wer die summenden Mitbewohner loswerden will, muss die Entfernung des Nestes - ob durch einen Profi oder auf eigene Faust - beantragen. Ein Experte entscheidet laut Arag dann, ob ein Wespennest beseitigt werden darf. Zuständig sind meist die Naturschutzbehörden, manchmal aber auch das Landratsamt oder die Stadtverwaltung.

Für eine Genehmigung brauchen die Gartenbesitzer einen triftigen Grund. Das kann ein Allergiker im Haus sein, eine besonders aggressive Wespenart wie beispielsweise die Gemeine oder die Deutsche Wespe, oder eine besonders bedrohliche Stelle, an der das Nest sitzt, wie etwa in der Nähe des Schlafzimmerfensters oder des Sandkastens im Garten.

Profi oder Do-it-yourself?

Auch wenn es in Baumärkten giftigen Wespenschaum gibt, raten die Experten von Arag davon ab, selbst Hand anzulegen. Stattdessen sollte ein Kammerjäger mit beauftragt werden, um ein Nest umzusetzen oder zu entfernen. Je nachdem, wo die Wespen ihre vier Wände errichtet haben, muss man mit Kosten von etwa 50 bis 200 Euro rechnen.

Wer als Mieter die schwarz-gelben Untermieter loswerden will, kann die Kosten unter Umständen an den Vermieter weitergeben. Dazu muss allerdings eine gesundheitliche Gefährdung oder Beeinträchtigung in der Wohnungsnutzung vorliegen.

Friedliches Zusammenleben

Wer eine Absage der Behörde erhält und das Nest nicht entfernen darf, muss seine Terrasse aber nicht meiden. Ein Abstand von wenigen Metern zum Ein- und Ausflugloch hilft bereits. Denn Wespen reagieren nur aggressiv, wenn man ihnen zu nahe kommt. Zudem leben Wespen nur ein Jahr in ihrem Nest. Im Winter sterben sie. Dann kann das Nest problemlos entfernt werden.

Wichtig dabei ist laut Arag eine gründliche Reinigung des Nistplatzes. Ansonsten besteht die Gefahr, dass auch die nächste Wespengeneration hier ihr Lager aufschlägt, da Wespen sich am Geruch ihrer Artgenossen orientieren.