Schon vor 70 Jahren haben die Eltern einer halbseitig gelähmten Tochter auf die Anerkennung eines Impfschadens geklagt. Jetzt hat die mittlerweile 71-Jährige vor dem Sozialgericht Landshut endlich Recht bekommen. Ein neuroradiologischer Gutachter hat festgestellt, dass ihre Lähmung die Folge einer Pockenimpfung im Mai 1948 ist.
Seit dem Mittelalter sind sie gefürchtet: Epidemien von Pocken, auch "Blattern" genannt, rotteten ganze Landstriche aus. Noch bis in die 60er Jahre des 20. Jahrhunderts ist die durch einen Virus verursachte Infektionskrankheit auch in Deutschland immer wieder ausgebrochen. In Bayern wurde bereits 1807 eine Impfpflicht eingeführt. Im Mai 1948 sollte die damals neun Monate alte Rosa M.* gegen Pocken geimpft werden. Ihre Eltern weigerten sich zunächst, weil das Kind gerade an einem Infekt litt. Doch in Bayern herrschte Impfzwang. Der Amtsarzt schickte den Gemeindediener zur Wohnung der Familie und ließ Mutter und Kind zur Impfung abholen. Das Kleinkind wurde untersucht und für kräftig genug befunden, um ihm den Impfstoff zu verabreichen. Mit schweren Folgen.
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