Prozess in Regensburg

Mutter getötet - Lange Haftstrafe für 33-Jährige


Die 33-Jährige wurde nun zu sieben Jahre Haft verurteilt.

Die 33-Jährige wurde nun zu sieben Jahre Haft verurteilt.

Von mit Material der dpa

Eine psychisch kranke Frau fühlt sich jahrelang von ihrer Mutter kontrolliert. Als sie eine Therapie machen möchte und deswegen ihren geliebten Hund abgeben muss, bricht die aufgestaut Wut aus ihr heraus. Die Frau tötet ihre Mutter. Jetzt ist sie verurteilt worden.

Hund Trixie ist ihr einziger Halt: Als eine 33 Jahre alte Frau aus Niederbayern ihr Haustier wegen eines Klinikaufenthaltes abgeben muss, verliert sie die Nerven. Sie schlägt ihre Mutter unter anderem mit einer Porzellankatze nieder und sticht mit einem Küchenmesser auf sie ein. Die 61-Jährige verblutet. Nach der Tat ruft die Tochter die Polizei und bittet darum, sie "für immer" wegzusperren. Die Strafkammer des Landgerichtes Regensburg hat die Frau nun zu sieben Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt.

Zudem ordnete der Vorsitzende Richter Michael Hammer am Donnerstag die Unterbringung der Frau in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Die 33-Jährige leidet an einer Borderline-Störung sowie an einer Alkoholerkrankung. Im Falle einer erfolgreichen Therapie könnte die Haftstrafe nach der Hälfte der Zeit zur Bewährung ausgesetzt werden, stellte der Richter der Frau in Aussicht. "Sie müssen dann nicht in ein Gefängnis, wo Sie unserer Ansicht nach auch nicht hingehören."

Alle hätten Mitgefühl mit ihr gehabt, sagte Hammer an die 33-Jährige gewandt. Aufgrund der Erkrankungsgeschichte der Frau sei der Fall auch anders zu bewerten, als andere Fälle. Nichtsdestotrotz sei durch die Tat der Rechtsfriede massiv gestört worden. Der Vorsitzende Richter rekapitulierte das Geschehen jener Nacht und wie sich die Situation zuvor zugespitzt hatte.

Mutter war "bewunderswert loyal"

Schon in ihrer Jugend habe die Angeklagte eine Borderline-Störung entwickelt und sei alkoholkrank geworden. Die Eltern hätten ihr und ihrem Bruder wohl nicht die Zuwendung entgegen gebracht, die Kinder brauchen. Ihrer psychisch kranken Tochter gegenüber habe sich die ebenfalls alkoholkranke Mutter aber "bewundernswert loyal" verhalten, sagte der Richter und berief sich auf Zeugenaussagen. Sie habe die Tochter stets verteidigt und immer wieder bei sich aufgenommen, obwohl das ihr privates und berufliches Leben eingeschränkt habe.

Die Tochter habe das aber als Kontrolle wahrgenommen. Nachdem sie sich im Herbst 2020 von ihrem Freund getrennt hatte, zog sie einmal mehr zu ihrer Mutter - "also zu der Frau, die sie für ihre Probleme verantwortlich machte". Die Angeklagte habe ausgesagt, sie sei "besessen von Liebe gegenüber jemandem, der sie hasst".

Als der psychische Leidensdruck zu groß geworden sei, habe sich die Angeklagte freiwillig um eine stationäre Behandlung bemüht. Dieser Schritt sei nicht hoch genug einzuschätzen, sagte Hammer. Deswegen habe sie sich von Trixie trennen müssen. Der Hund sei laut Gutachter ihre "die stabilste, wenn nicht einzige seelische Stütze" gewesen. Mit einem anrührenden Schreiben habe die Frau einer Tierschutzorganisation mitgeteilt, dass sie ihren Hund abgeben müsse.

Unrecht ihres Handelns war Tochter bewusst

In der letzten Nacht an der Seite ihres Hundes geriet die Frau in einem Ausnahmezustand, mehrfach rückte die Polizei an. Die 33-Jährige kam schwer alkoholisiert in eine Klinik, von wo sie sich heimlich entfernte und zur Wohnung der Mutter zurückkehrte. Diese ließ sie herein. Auf die Frage, wo Trixie sei, habe die Mutter gesagt, sie wisse das nicht und habe dabei desinteressiert gewirkt, so der Richter unter Berufung auf die Aussage der Angeklagten. Die Situation eskalierte.

Die Steuerungsfähigkeit der Tochter sei sicher vermindert gewesen, aber nicht gänzlich aufgehoben, sagte der Richter. Außerdem sei ihr das Unrecht ihres Handelns bewusst gewesen, was aus dem Notruf bei der Polizei und der späteren Aussage hervorgehe.

Das Gericht geht von Totschlag in einem minderschweren Fall aus. Angeklagt worden war die Deutsche wegen Mordes. In ihrem Plädoyer war die Staatsanwältin dann aber von Totschlag ausgegangen. Der Verteidiger kündigte an, in Revision gehen zu wollen.