Prozess in Regensburg

Mutmaßlicher Brandstifter steht vor Gericht


Ein Regensburger ist ab Dienstag vor Gericht. Er soll unter anderem mehrere Gebäude angezündet haben (Symbolbild).

Ein Regensburger ist ab Dienstag vor Gericht. Er soll unter anderem mehrere Gebäude angezündet haben (Symbolbild).

Von Redaktion idowa

In Regensburg steht seit heute ein Mann vor Gericht, der zwischen März 2018 und Juli 2019 mehrere Straftaten begangen haben soll. Die Staatsanwaltschaft Regensburg wirft ihm unter anderem Brandstiftung und Einbruchsdiebstahl vor. Er sitzt seit 16. Juli 2019 in Untersuchungshaft.

In der Nacht zum 23. März 2018 soll der Angeklagte in ein Restaurant in Regensburg eingebrochen sein und einen Spielautomaten aufgebrochen haben. Laut Anklage stahl er aus dem Spielautomaten Münzgeld im Wert von 325 Euro. Zudem soll er mehrere Flaschen Whiskey gestohlen haben.

Anschließend soll er in der Küche des Restaurants die Fritteusen angeworfen und einen Kunststofflöffel dort hineingesteckt haben, um das Gebäude, in dem sich auch noch 14 Wohnungen in Brand zu stecken. Es kam zu einer Rauchentwicklung,

Am 26. Februar soll er zudem versucht haben, ein weiteres Gebäude anzuzünden. Auch hier kam es zu einer Rauchentwicklung. An dem Haus selbst entstand ein Schaden von 1.000 Euro. Danach soll der Angeklagte die Garage auf einem nahegelegenen Anwesen in Brand gesteckt und einen Schaden von 10.000 Euro verursacht haben. Später am Abend soll er dann betrunken mit dem Auto vom Tatort zu einer Tankstelle gefahren sein. Eine Blutentnahme ergab wenig später gut zwei Promille.

Zuletzt soll der Angeklagte außerdem in der Nacht des 12. Juli wieder eine Garage angezündet haben. Diese brannte komplett nieder.

Die Staatsanwaltschaft Regensburg wirft dem Mann Einbruchsdiebstahl mit versuchter schwerer Brandstiftung, vorsätzliche Brandstiftung mit versuchter schwerer Brandstiftung und Trunkenheit im Verkehr sowie eine weitere vorsätzliche Brandstiftung vor. Außerdem soll vor Gericht geprüft werden, ob der Angeklagte eine Entziehung machen soll.

Der Prozess wird fortgesetzt, für den Angeklagten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.