Prozess in München

Urteil im Wolfsmasken-Prozess um Vergewaltigung erwartet


Auf einem Bildschirm präsentiert die Polizei ein Vergleichsbild einer Wolfsmaske.

Auf einem Bildschirm präsentiert die Polizei ein Vergleichsbild einer Wolfsmaske.

Von mit Material der dpa

Im Münchner Wolfsmasken-Prozess soll am Dienstag um 15 Uhr das Urteil fallen. Die Staatsanwaltschaft forderte 14 Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung für den Angeklagten, der gestanden hat, 2019 ein damals elf Jahre altes Mädchen vergewaltigt zu haben.

Der Mann hat zugegeben, sich mit einer Wolfsmaske getarnt und ein Mädchen am helllichten Tag ins Gebüsch gezerrt zu haben. Laut Anklage hatte er der damals Elfjährigen im Juni 2019 aufgelauert.

Bei dem mutmaßlichen Täter handelt es sich um einen einschlägig vorbestraften Mann, der nach mehreren Sexualdelikten in die Psychiatrie eingewiesen worden war. Seine Auflagen waren erst kurz vorher gelockert worden.

Die Verteidigung geht - anders als die Staatsanwaltschaft - von verminderter Schuldfähigkeit wegen einer psychischen Erkrankung aus und forderte in ihrem Plädoyer die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.