Weil sie zwei Nikolausmützen im Gesamtwert von zwei Euro gestohlen hat, musste sich eine 36-jährige Landshuterin am Mittwoch vor dem Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft lehnte eine von Richter Christian Lederhofer angeregte Einstellung des Verfahrens ab - und beantragte am Ende gar eine Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung. Da könne er nur den Kopf schütteln, so Verteidiger Patrick Schladt. "Es gibt Strafen, um den Bürger an Regeln zu erinnern. Aber eine Freiheitsstrafe für zwei Nikolausmützen?" Schladt beantragte eine Verwarnung mit Strafvorbehalt: Sollte seine Mandantin erneut straffällig werden, müsste sie eine Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu je zehn Euro zahlen. Lederhofer folgte dem Antrag und erhöhte lediglich die Tagessatzhöhe auf 15.
Prozess in Landshut Gericht verhandelt Diebstahl von Ein-Euro-Mütze
Redaktion Landshut Stadt, 28.04.2022 - 17:52 Uhr
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