Das Ergebnis des in Auftrag gegebenen Gutsachtens ist da: demnach erfolgte die Ausweisung des Roten Gebietes Siegenburg 1_GO54 inkorrekt, da eine Reihe von Regularien der Verwaltungsvorschrift nicht eingehalten wurden. Aus diesem Grund wendet sich die im Februar gegründete die Interessengemeinschaft "Rotes Gebiet Siegenburg 1_GO54" (IG) mit einer Petition an den Bayerischen Landtag.