Polizei kontrolliert Tschechen

Messer und Schlagstock griffbereit


Der sichergestellte Schlagstock.

Der sichergestellte Schlagstock.

Von Redaktion idowa

Eine Strafanzeige wegen eines Verstoßes nach dem Waffengesetz erwartet einen im Landkreis München wohnhaften Tschechen. Fahnder der Bundespolizei kontrollierten am späten Dienstagabend einen 61-Jährigen auf der Bundesstraße 20 nahe Furth im Wald.

Bei einer Nachschau stellten die Bundespolizisten in der Ablage der Fahrertür griffbereit einen Schlagstock mit einer Gesamtlänge von 43 Zentimetern und ein Springmesser mit einer seitlich heraustretenden Klinge von 9,6 Zentimetern fest. Springmesser mit seitlichem Klingenaustritt und einer Klingenlänge über 8,5 cm sind nach dem deutschen Waffengesetz verbotene Gegenstände. Ein Verstoß dagegen stellt eine Straftat dar. Das Führen eines Schlagstockes ist ebenfalls verboten und wird bei Verstoß als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Zu seiner Rechtfertigung gab der 61-Jährige an, nicht gewusst zu haben, dass Springmesser in dieser Größe verboten sind. Die Beamten stellten die Gegenstände sicher und erstatteten Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.