Jeder hat darüber geredet, viele sind dagegen auf die Straße gegangen. Das alles konnte aber nicht verhindern, dass es jetzt kommt: das neue Polizeiaufgabengesetz. Damit du weißt, worum es dabei geht, haben wir alles noch einmal für dich zusammengefasst.
Politik Polizeiaufgaben–was?
Wieso gibt's das Gesetz?
Du erinnerst dich sicher an die Terroranschläge von Paris und Brüssel. Nach diesen Ereignissen hat man überlegt, wie man so etwas künftig verhindern kann. Das Bundesverfassungsgericht, das oberste Gericht Deutschlands, hat daraufhin 2016 beschlossen, der Polizei zur Terrorabwehr mehr Rechte zu geben, damit sie herausfinden kann, wann oder wo Anschläge geplant sind. An das Urteil muss nun jedes Land seine Gesetze anpassen. Die Polizei will auch in Sachen Digitales und Technik mit den Kriminellen auf Augenhöhe bleiben. Denn schließlich werden – wie du dir sicher vorstellen kannst – Verbrechen oft via Internet oder Smartphone geplant. Zudem müssen alle Länder ein EU-Gesetz zum Datenschutz umsetzen.
Was wird kritisiert?
In den vergangenen Wochen sind viele Menschen wegen des Gesetzes auf die Straße gegangen. Auch Experten kritisieren es. Sie sagen zum Beispiel, den Begriff „drohende Gefahr“ hat das oberste deutsche Gericht nur für Terrorfälle eingeführt. In Bayern würde er jetzt aber auch bei anderen Straftaten angewendet. Der Begriff sei außerdem zu vage. Keiner wisse genau, wann wirklich Gefahr droht. Sie sagen, dass dadurch die Schwelle für Eingriffe gesenkt werde. Genützt hat der Protest nichts. Das Gesetz wurde trotzdem beschlossen. Alle Abgeordneten der CSU haben dafür gestimmt. Sie haben mehr als die Hälfte der Stimmen im Landtag und konnten das Gesetz deshalb gegen die Stimmen der Opposition durchwinken.
Wie geht das?
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil 2016 einen neuen Begriff eingeführt: die „drohende Gefahr“. Er soll der Polizei ein früheres Eingreifen ermöglichen – nicht erst wenn es einen „konkreten Verdacht“ gibt wie bisher. Ab sofort darf sie das schon, wenn nur Gefahr droht. Das ist dann der Fall, wenn die Polizei nachweisen kann, dass sie Angriffe auf Leib, Leben, Gesundheit oder die persönliche Freiheit erwartet. Es droht also etwas Schlimmes, ohne dass aber Zeit und Ort feststehen. In Bayern steht der Begriff schon seit August 2017 im Polizeiaufgabengesetz. Tatsächlich neu ist, dass dies jetzt nicht nur auf die Terrorabwehr, sondern auf alle Bereiche der Kriminalitätsbekämpfung angewendet werden kann.
Und jetzt?
Die Politik will mit dem Gesetz auch darauf reagieren, dass sich die Menschen in Deutschland zunehmend unsicher fühlen. Das ist seltsam, denn die Straftaten in Deutschland gehen zurück. Die CSU ist von dem Gesetz aber überzeugt. Sie hat sich durch die Proteste nicht mehr zu Änderungen bewegen lassen. Ministerpräsident Markus Söder kündigte allerdings an, eine sogenannte Kommission einzurichten. Sie soll die Einführung des Gesetzes begleiten und bewerten. Außerdem sollen die Bürger besser informiert werden. Polizisten sollen Schüler aufklären. Grüne und SPD wollen gegen das Gesetz klagen. Sie sind der Meinung, es verstoße gegen Freiheitsrechte. Das Gesetz soll übrigens zum Vorbild für die anderen Bundesländer werden.
0 Kommentare
Kommentieren