PI Passau

Frau aus ihrem Badezimmer befreit


Hier lesen Sie Meldungen der PI Passau (Symbolbild). Foto: Lino Mirgeler/dpa

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Von Polizei

In einer Wohnung am Oberen Sand hat sich die 23-jährige Bewohnerin im Badezimmer eingeschlossen. Als die Frau die Badezimmertür wieder aufschließen wollte, musste sie feststellen, dass dies nicht mehr ging. Über eine Freundin verständigte sie den Hausmeisterdienst. Doch der konnte ihr nicht weiterhelfen, da am Türschloss vermutlich ein technischer Defekt war. Nachdem auch die Polizei keine andere Möglichkeit sah, musste die Türe eingetreten werden.

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Ladendiebstahl in Drogerie in Fürstenzell

In einer Drogerie im Kirchenweg löste am Donnerstag gegen 18.10 Uhr eine 32-jährige Frau beim Verlassen des Geschäfts den Alarm aus. Ein Angestellter sprach die Dame an und konnte in ihrer Jackentasche unbezahlte Ware festgestellen. Die Polizei wurde hinzugezogen und fand bei der erneuten Durchsuchung der Frau weiteres Diebesgut. Letztendlich waren es Sachen im Wert von insgesamt 24 Euro.

Geschwindigkeitsmessung in der Innstraße

Am Mittwoch wurden bei einer Geschwindigkeitsmessung an der Kontrollstelle Passau in der Innstraße insgesamt 1.181 Fahrzeuge gemessen, davon wurden 60 beanstandet. Der Schnellste fuhr bei erlaubten 30 km/h 60 km/h. Für zwei Stunden wurde die Messung außerdem mit Anhaltung der Fahrzeugführer durchgeführt. Hier wurden zehn Beanstandungen persönlich ausgesprochen.

Drei Jungendliche während Ausgangsbeschränkung erwischt

Am Donnerstag kurz nach 22 Uhr hat die Polizei drei Personen in der Nikolastraße kontrolliert. Die drei Jungen zwischen 16 und 19 Jahren ließen sich im Treppenhaus der Zentralgarage nieder und konsumierten dort Alkohol. Nachdem die Personalien der drei jungen Männer feststanden, wurden sie nach Hause geschickt. Eine halbe Stunde später konnten die Beamten die gleichen drei Personen erneut feststellen. Diesmal befanden sie sich in der Grabengasse, nicht auf dem Nachhauseweg. Die drei Jugendlichen, die alle aus verschiedenen Haushalten stammen und gegen die Ausgangsbeschränkungen verstießen, werden gemäß den derzeitigen Bestimmungen nach dem Infektionsschutzgesetz angezeigt.