PI Deggendorf

Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz


Hier finden Sie aktuelle Polizeimeldungen. (Symbolbild)

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Von Polizei

Deggendorf: Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz

Die Polizei wurde am Freitag gegen 15.30 Uhr in den Stadtpark in Deggendorf gerufen, da sich dort angeblich mehrere Personen zum Alkoholkonsum aufhalten sollen. Vor Ort konnte die eingesetzte Streifenbesatzung einen 35-jährigen und einen 61-jährigen Deggendorfer feststellen, welche auf einer Parkbank saßen und Bier tranken. Eine dritte, männliche Person flüchtete bei Eintreffen der Polizei mit einem Fahrrad und konnte unbekannt entkommen. Den beiden Männer wurde ein Platzverweis erteilt. Es wurde jeweils ein Verstoß nach dem IfSG aufgenommen.

Am Freitag gegen 14 Uhr wurde die Polizei Deggendorf über Gartenarbeiten bei einer 55-Jährigen in der Josef-Kircher-Straße in Deggendorf informiert. Die eingesetzte Streife konnte vor Ort einen 31-Jährigen und einen 26-Jährigen aus Deggendorf feststellen, welche sich unerlaubt im Garten der Eigentümerin aufhielten. Entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeigen nach dem IfSG wurden erstattet

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Deggendorf: Fensterscheibe eingeworfen

Am Freitag um 19.20 Uhr wurde ein 31-jähriger Deggendorfer in seiner Wohnung, an der Stadtmauer in Deggendorf, aufgeschreckt, als plötzlich ein Stein gegen das Wohnzimmerfenster flog und die Scheibe durchbrach. Als der Mann nach draußen blickte, war niemand mehr zu sehen. An der Scheibe entstand ein Schaden im mittleren dreistelligen Bereich. Der Täter ist bislang unbekannt. Zeugen, welche Hinweise zum "Steinewerfer” geben können, werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Deggendorf unter der Rufnummer 0991/3896-0 zu melden.

Deggendorf: Rindenmulch brennt

Am Freitag um 16.45 Uhr verständigte ein 57-Jähriger aus Deggendorf die Einsatzzentrale der Polizei, da er gegenüber des Feuerwehrgebäudes in der Natternberger Straße in Rettenbach eine Brandentwicklung des dort befindlichen Rindenmulchs feststellte. Der kleine Brandherd konnte von der örtlich eingesetzten Feuerwehr unverzüglich abgelöscht werden. Verletzt wurde niemand. Es entstand kein Schaden. Die Ursache der Brandentwicklung ist unbekannt.