Pflegekräfte

Genauere Vorgaben für künftige Tarifbezahlung stehen fest


Ab Herbst greifen Neuregelungen für eine bessere Bezahlung von Pflegekräften. (Symbolbild)

Ab Herbst greifen Neuregelungen für eine bessere Bezahlung von Pflegekräften. (Symbolbild)

Von mit Material der dpa

Für die im Herbst greifenden Neuregelungen für eine bessere Bezahlung von Pflegekräften stehen jetzt weitere konkrete Vorgaben.

Ab 1. September darf es Versorgungsverträge nur noch mit Pflegeheimen geben, die nach Tarifverträgen oder in ähnlicher Höhe zahlen. Wie das Bundesgesundheitsministerium am Freitag mitteilte, wurden dafür nun genauere Richtlinien genehmigt. Um zur Versorgung zugelassen zu werden, haben Einrichtungen drei Möglichkeiten: Sie können selbst einen Tarifvertrag abschließen, mindestens entsprechend eines regional anwendbaren Tarifvertrags bezahlen oder mindestens in Höhe des Durchschnitts aller Tariflöhne in der Region entlohnen.

Die Neuregelung zum 1. September war noch von der alten schwarz-roten Bundesregierung auf den Weg gebracht worden. In der Altenpflege mit rund 1,2 Millionen Beschäftigten erhält laut Arbeitsministerium nur knapp die Hälfte Tariflohn. Zur Finanzierung stieg der Pflegebeitrag für Menschen ab 23 Jahre ohne Kinder bereits von 3,3 auf 3,4 Prozent. Der Bund gibt zudem nun jährlich eine Milliarde Euro als Zuschuss in die Pflegeversicherung. Teil der Reform sind auch Entlastungen für Heimbewohner bei selbst zu zahlenden Anteilen. Sie bekommen seit Jahresbeginn neben den Zahlungen der Pflegekasse jetzt einen Zuschlag, der mit der Pflegedauer steigt.