Pflege- und Gesundheitswesen

So reagieren Landshuter Kliniken auf Impfpflicht


Wer ab März als Beschäftigter im Pflege- und Gesundheitswesen arbeiten will, muss geimpft oder genesen sein - oder braucht ein ärztliches Attest, das die Impfunmöglichkeit bescheinigt.

Wer ab März als Beschäftigter im Pflege- und Gesundheitswesen arbeiten will, muss geimpft oder genesen sein - oder braucht ein ärztliches Attest, das die Impfunmöglichkeit bescheinigt.

Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs müssen ab dem 15. März nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Auf diese Änderung müssen sich Pflegeeinrichtungen und Kliniken nun einstellen. Denn in vielen gibt es noch einen gewissen Prozentsatz an Beschäftigten, der nicht geimpft ist - übrigens gilt die Impfpflicht für alle, die in den jeweiligen Einrichtungen arbeiten; egal, ob in der Verwaltung oder direkt am Patienten oder Klienten.

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