Pandemiebedingt

Bayern lockert Steuerregeln für Unternehmenserben


Ein Unternehmen zu erben, kann eine lukrative Angelegenheit sein - allerdings mussten sich Erben bisher an strenge Regeln halten. Diese werden nun in Bayern etwas aufgeweicht. (Symbolbild)

Ein Unternehmen zu erben, kann eine lukrative Angelegenheit sein - allerdings mussten sich Erben bisher an strenge Regeln halten. Diese werden nun in Bayern etwas aufgeweicht. (Symbolbild)

Von dpa

Wer eine Firma erbt, muss entweder viele Steuern zahlen oder muss sieben Jahre strenge Vorgaben zum Schutz der Mitarbeiter einhalten. Wegen der Pandemie wird das im Freistaat nun kulanter geregelt.

Unternehmen, die in den ersten sieben Jahren nach einer Vererbung wegen der Corona-Krise Mitarbeiter entlassen mussten, verlieren künftig in Bayern nicht mehr automatisch ihre Steuerprivilegien. Bund und Länder einigten sich darauf, dass bei einem coronabedingten Unterschreiten der sogenannten Lohnsumme - etwa durch einen unausweichlichen Abbau von Arbeitsplätzen - auf die Nacherhebung der Erbschaft-/Schenkungsteuer verzichtet werden kann. Von der Regelung können alle Bundesländer Gebrauch machen, sie gilt zunächst nur für die Zeit zwischen 1. März 2020 und 30. Juni 2022.

"Dank des unermüdlichen Einsatzes Bayerns seit Beginn der Pandemie beim Bund konnten wir diese wichtige Billigkeitslösung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer für Unternehmen durchsetzen", sagte Finanzminister Albert Füracker (CSU) der Deutschen Presse-Agentur in München. In der aktuellen Krise auf Nachversteuerungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu beharren, könne ohnehin schon angeschlagene Unternehmen in die Insolvenz treiben.

"Wirtschafts- und sozialpolitisch unklug"

Füracker weiter: "Das wäre finanzpolitisch kurzsichtig und wirtschafts- und sozialpolitisch unklug." Gerade in der Pandemie müsse der Mittelstand als Rückgrat der bayerischen bestmöglich geschützt und unterstützt werden - "wir wollen Arbeitsplätze und Know-how im Freistaat halten". Wenn einer Unternehmer oder eine Unternehmerin nach einer Erbschaft oder Schenkung bereits sei, Verantwortung zu übernehmen, müsse der Staat dies fördern.

Um die Steuerfreiheit im Erbschaft- oder Schenkungsfall eines Unternehmens zu erhalten, muss das Unternehmen nach der bisherigen Gesetzeslage auch in der Folge dauerhaft fortgeführt werden. Es darf weder veräußert werden, noch darf die Lohnsumme der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verkleinert werden. Dies gilt für sieben Jahre. Die Lohnsumme umfasst alle Vergütungen, also Löhne, Gehälter und andere Bezüge oder Vorteile, die an die Beschäftigten ausgezahlt werden.

Bayern erkenne die aktuelle Ausnahmesituation auch in anderen Bereichen des Steuerrechts an, sagte Füracker. So seien bisher mit Maßnahmen wie Steuerstundungen mehr als neun Milliarden Euro dringend benötigter Liquidität bei den betroffenen Unternehmen verblieben.

Mit Blick auf die nun gefundene Neuregelung heißt es aus dem Finanzministerium, Bayern werde sich weiter beim Bund dafür einsetzen, diese auf staatlicher Kulanz basierende Lösung gesetzlich zu regeln. So könne mehr Sicherheit für die Unternehmen und die Erben erreicht werden. Zudem fordert Bayern, dass auch andere coronabedingte Folgewirkungen auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer, wie das Problem der Nachversteuerung bei coronabedingter Insolvenz, im Sinne der Unternehmen gelöst werden können. Aktuell müsste ein Unternehmenserbe im Fall einer Insolvenz innerhalb der 7-Jahre-Frist auch bei coronabedingter Insolvenz Erbschaftsteuer nachzahlen.