Pandemie

Leichtere Corona-Einreiseregeln: Kabinettsbefassung verschoben


Der Flughafen Berlin Brandenburg.

Der Flughafen Berlin Brandenburg.

Von mit Material der dpa

Das Bundeskabinett verschiebt die Befassung zu den geplanten Erleichterungen für Urlaubsrückkehrer. Es sei aber weiterhin vorgesehen, dass die Neuregelungen zum 4. März greifen sollen.

Zu den geplanten Erleichterungen bei den Corona-Regeln für Urlaubsrückkehrer nach Deutschland verschiebt sich die Befassung im Bundeskabinett. Wegen weiterer regierungsinterner Beratungen kam die Verordnung noch nicht wie zunächst vorgesehen am Mittwoch ins Kabinett, wie das Gesundheitsministerium auf Anfrage erläuterte.

Es sei aber weiterhin vorgesehen, dass die Neuregelungen zum 4. März greifen sollen. So sollen Reiseländer nur noch als Hochrisikogebiete mit weitergehenden Auflagen bei der Rückkehr eingestuft werden, wenn dort Virusvarianten mit "stärker krankmachenden Eigenschaften" grassieren als die hierzulande dominierende Omikron-Variante.

Für Kinder unter zwölf Jahren soll es möglich werden, sich nach Rückkehr aus Hochrisikogebieten direkt aus einer sonst anstehenden Quarantäne freizutesten. Bisher gilt generell: Wer aus solchen Gebieten kommt und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss für zehn Tage in Quarantäne und kann sich frühestens fünf Tage nach Einreise mit einem Test daraus befreien. Für Kinder unter sechs Jahren endet die Absonderung bisher fünf Tage nach Einreise automatisch - aber ohne Möglichkeit, sich schon früher frei zu testen.

Das Ministerium verweist zur Begründung für die Erleichterungen für Kinder auch darauf, dass es für Unter-Zwölfjährige bisher keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission gibt. Generell gilt für Einreisen aus allen Ländern weiter die 3G-Regel - wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen negativen Test haben.