Maskendeal-Prozess

Urteil gefallen: Landgericht München I weist Klage ab


Die Entscheidung im Streit um Schadenersatz für einen geplatzten Maskendeal zwischen dem Freistaat und einem fränkischen Unternehmer hätte den Freistaat - und damit den Steuerzahlern - teuer zu stehen kommen können. (Symbolbild)

Die Entscheidung im Streit um Schadenersatz für einen geplatzten Maskendeal zwischen dem Freistaat und einem fränkischen Unternehmer hätte den Freistaat - und damit den Steuerzahlern - teuer zu stehen kommen können. (Symbolbild)

Von dpa

Zu Beginn der Corona-Pandemie versuchte der Freistaat, auf allen erdenklichen Wegen an Masken zu kommen. Auch mit einem fränkischen Unternehmer wird verhandelt, am Ende kauft Bayern die importierten Masken dann aber nicht. Der Unternehmer klagte. Nun ist das Urteil gefallen: Der Freistaat muss nicht für einen gescheiterten Maskendeal zahlen.

Das Landgericht München I hat am Freitag die Klage eines fränkischen Unternehmers abgewiesen, der darauf gesetzt hatte, Corona-Schutzmasken an das Land Bayern zu verkaufen. In dem Prozess ging es um Schadenersatz in Höhe von 1,58 Millionen Euro, nachdem ein Geschäft über die Abnahme medizinischer Masken zu Beginn der Pandemie am Ende doch geplatzt war. Der Unternehmer hatte zu diesem Zeitpunkt schon 400 000 Masken importiert.

Das Landgericht wies seine Klage dennoch ab, weil er nach Auffassung der Zivilkammer letztlich nicht nachweisen konnte, dass ein Vertrag mit dem Freistaat zustande gekommen war. Auch nach der Einigung auf einen bestimmten Stückpreis pro Maske sei noch offen gewesen, ob die angebotenen Masken überhaupt den Qualitätswünschen des Freistaats entsprachen, erläuterte das Gericht. An einer verbindlichen Einigung auch über die konkreten Qualitätsmerkmale habe es daher gefehlt. Das bayerische Gesundheitsministerium begrüßte die Entscheidung, die noch nicht rechtskräftig ist.

Mündlicher Vertrag war entscheidend

Vor Gericht war es vor allem um die Frage gegangen, ob bei den Verhandlungen ein mündlicher Vertrag zustande gekommen war oder nicht. Entscheidend war dabei ein Telefonat zwischen dem Amtschef des bayerischen Gesundheitsministeriums und einem Bekannten von Ex-Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU), der das Geschäft für den befreundeten Unternehmer vermitteln sollte.

An das entscheidende Telefongespräch haben die beiden Teilnehmer indes unterschiedliche Erinnerungen. Der Amtschef sagte vor Gericht, die beiden hätten sich zwar über den Preis unterhalten und sich auf 4,50 Euro pro Maske geeinigt. Aber ein mündlicher Vertrag sei dabei nicht geschlossen worden; für die Verträge sei schon damals das Landesamt für Gesundheit zuständig gewesen.

Der Bekannte von Huml, ein Skilehrer ihrer Kinder, sieht das anders. "Das war gefühlt wie so ein Kuhhandel", sagte er. Und Ergebnis sei aus seiner Sicht ein mündlicher Vertrag gewesen, den der Amtschef mit den Worten "Dann hat ihr Freund doch ein gutes Geschäft gemacht" geschlossen habe. "Ein Mann, ein Wort", habe er gedacht.

Der Unternehmer selbst, der seit vielen Jahren Textil- und Modekollektionen aus China importiert, hatte schon im März 2020 mit dem Freistaat einen Vertrag über eine Million OP-Masken abgewickelt. Er erklärte vor Gericht, er sei in finanzielle Vorleistung gegangen, weil er darauf vertraut habe, dass der im April "quasi zu Ende verhandelte Vertrag" auch definitiv geschlossen werde. Ohne nachvollziehbaren Grund habe der Freistaat Bayern den Vertrag dann aber nicht unterzeichnet.

Der Freistaat wies diese Darstellung zurück. Die Maskenpreise seien damals im April 2020 stark gefallen, darum habe man sich für ein günstigeres Angebot entschieden, hieß es. Auch habe eine Zertifizierung, die die Gleichwertigkeit der Masken mit einem FFP2-Standard nachgewiesen hätte, zu diesem Zeitpunkt nicht vorgelegen; das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit habe die Masken als "nicht verkehrsfähig" eingestuft.