Omikron-Welle

Infektionsgefahr bringt Bayerns Landtag an seine Grenzen


Ein Ausfall von Sitzungen im bayerischen Landtag aufgrund der Omikron-Welle soll verhindert werden. (Symbolbild)

Ein Ausfall von Sitzungen im bayerischen Landtag aufgrund der Omikron-Welle soll verhindert werden. (Symbolbild)

Von dpa

Angesichts der sich rasant ausbreitenden Omikron-Welle ist noch völlig offen, wie der bayerische Landtag in den kommenden Wochen arbeiten kann.

"Wir hoffen, dass wir mit den Testungen einen sicheren Parlamentsbetrieb hinbekommen", sagte Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur in München. Weiter: "Es wird schwierig."

Wie das Testmanagement konkret aussehen kann, ist dem Vernehmen nach aber bislang unklar. Denkbar wäre eine Reduzierung der Abgeordneten und PCR-Tests 24 Stunden vor den Sitzungen. Ein Ausfall von Sitzungen oder gar eine längere Zwangspause soll unbedingt verhindert werden.

Nachdem in dieser Woche die Klausur der Freien Wähler kurzfristig hatte abgesagt werden müssen, weil mehrere vollständig geimpfte und geboosterte Abgeordnete und Mitarbeiter bei PCR-Tests positiv waren obwohl die Schnelltests nicht anschlugen, gibt es Zweifel an der bisherigen Sicherheitsstrategie. Denn bisher setzte der Landtag ebenfalls auf freiwillige Antigenschnelltests vor den Sitzungen.

Aigner wollte sich auf Anfrage zunächst nicht zum weiteren Vorgehen äußern. Am Donnerstag in einer Woche (20. Januar) will der Ältestenrat über das weitere Vorgehen entscheiden. Eine komplette Verlagerung ins Netz, wie etwa bei Ausschusssitzungen, ist laut Aigner nicht möglich: "Durch Geschäftsordnung ist ein reiner Online-Parlamentsbetrieb nicht möglich."

Auch in der Pandemie hatte der Landtag bisher seine Arbeit unter hohen Sicherheitsvorkehrungen weitgehend problemlos durchführen können. Dazu zählen bisher - neben einer Maskenpflicht - auch Schutzwände zwischen den Abgeordneten. In Phasen mit hohen Inzidenzen reduzierte der Landtag auch regelmäßig die Zahl der anwesenden Parlamentarier. Weniger als die Hälfte dürfen es aber laut Geschäftsordnung nicht sein, da das Haus sonst nicht beschlussfähig ist.