Oktoberfest-Start 2019

Sieben Tipps für Ihren Wiesn-Besuch


Ein Besuch auf dem Münchener Oktoberfest ist oft ein großes Abenteuer. Aber es gibt auch ein paar Dinge zu beachten. (Symbolbild)

Ein Besuch auf dem Münchener Oktoberfest ist oft ein großes Abenteuer. Aber es gibt auch ein paar Dinge zu beachten. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Die Menschenmassen schunkeln wieder, das teure Bier fließt in Strömen aus den Maßkrügen und die Landeshauptstadt München schaltet in den Ausnahmezustand: Am Samstag um 12 Uhr startet das Oktoberfest 2019, es ist das 186. seiner Art. Nicht nur für Neulinge hält der Besuch auf dem größten Volksfest der Welt neben einer Menge "Gaudi" aber auch einige Tücken bereit. idowa stellt hier einige Tipps und Tricks vor, die von Experten der ARAG zusammengestellt wurden.

1. Darf ich meinen Rucksack mit ins Bierzelt nehmen?

Wahrscheinlich nicht. Obwohl die Wiesn für ein Event dieser Größe insgesamt sehr sicher ist, werden auch 2019 wieder zahlreiche Ordner eingesetzt, die nach dem Rechten sehen und natürlich auch Taschenkontrollen vor den Zelten durchführen. Dabei gilt neuerdings: Fasst eine Tasche mehr als drei Liter oder ist sie größer als ein halbes Din-A4-Blatt, muss sie fast immer draußen bleiben. Für größeres Gepäck gibt es rund um das Festgelände entsprechende Aufbewahrungsstationen.

Mit größeren Rucksäcken sieht es auf der "Wiesn" eher schlecht aus.

Mit größeren Rucksäcken sieht es auf der "Wiesn" eher schlecht aus.

2. Bin ich versichert, wenn ich am Heimweg von der Firmenfeier vom Fahrrad falle?

Eher nicht. Wenn auf betrieblichen Veranstaltungen, auf dem Weg dorthin oder auf dem Heimweg etwas passiert, zahlt normalerweise die Versicherung. Viele Unternehmen aber laden ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch zu einem oft feucht-fröhlichen Wiesn-Tag ein. Wenn dabei etwas schief geht, müssen sehr spezielle Voraussetzungen erfüllt sein, um einen "Arbeitsunfall" geltend machen zu können. So müssen für die Beteiligten "betriebliche Interessen" im Vordergrund stehen und der Festbesuch muss während der bezahlten Arbeitszeit erfolgen. Reine "Beziehungspflege" mit Geschäftspartnern reicht hier schon nicht mehr aus. Und wenn eine "Motivationsveranstaltung" vorliegt, bei der der Spaß im Vordergrund steht, ist es ganz aus mit dem Rechtsanspruch. Also dann lieber eine Maß weniger trinken.

Wer auf der Firmenfeier über den Durst trinkt und stürzt, ist meistens selber schuld.

Wer auf der Firmenfeier über den Durst trinkt und stürzt, ist meistens selber schuld.

3. Bin ich schuld, wenn ich im Bierzelt auf jemanden drauf falle?

Oftmals ja. Bei aller ausufernden "Gaudi" sind die Festzelte auf dem Oktoberfest natürlich auch 2019 kein "rechtsfreier Raum". Es gelten verschiedene Gesetze und Sie müssen unter bestimmten Umständen auch haften. Rempler und Schubser zum Beispiel, so entschied ein Gericht, können im Bierzelt-Trubel niemals ausgeschlossen werden. Fallen Sie also beispielsweise, auf einer Bierbank stehend, auf einen trinkenden Gast und dieser schlägt sich am Maßkrug ein paar Zähne aus, wird eventuell Schmerzensgeld fällig - selbst wenn Sie jemand umstößt! Seien Sie also aufmerksam, achten Sie auf Ihre Umgebung und seien Sie darauf gefasst, plötzlich das Gleichgewicht zu verlieren.

Verkehrssicherheit und Zeltreservierung

Der ohnehin schon anspruchsvolle Münchener Verkehr ist in der Wiesn-Zeit besonders gefährlich.

Der ohnehin schon anspruchsvolle Münchener Verkehr ist in der Wiesn-Zeit besonders gefährlich.

4. Kann ich während der Wiesn-Zeit in München Auto fahren wie immer?

Nein. In ganz München und darüber hinaus herrscht für die Dauer des Oktoberfests absoluter Ausnahmezustand. Dieser entsteht zu einem nicht geringen Teil durch betrunkene Besucher, die gerne mal bei rot über Ampeln torkeln oder in Fahrräder laufen. Ein Münchner Gericht hat entschieden: Auto- und Motorradfahrer müssen in der Wiesn-Zeit mit solchen Vorfällen rechnen und entsprechend vorsichtiger fahren!

5. Komme ich auch ohne Reservierung in die Festzelte?

Das ja, aber um dann auch einen Platz zu bekommen, brauchen Sie viel Glück und müssen früh aufstehen: Es kann immer sein, dass Sie sich spontan irgendwo dazu setzen können, aber oftmals müssen Sie auch dafür schon Stunden vor den meist gut gefüllten Zelten warten. Ohne Reservierung sieht es schlecht aus mit dem sicheren Platz auf der Bierbank, und auch die Münchener Hotels sind oft Monate im Voraus ausgebucht. Wenn Sie reserviert haben, erwarten die meisten Wirte, dass Ihre Wiesn-Truppe mindestens zwei Maß und ein halbes Hendl verzehrt, bringen Sie also Hunger und Durst mit!

Wer ohne Reservierung ins Zelt will, muss hartnäckig sein. Die Security darf bei Verstößen gegen das Hausrecht auch rabiat durchgreifen.

Wer ohne Reservierung ins Zelt will, muss hartnäckig sein. Die Security darf bei Verstößen gegen das Hausrecht auch rabiat durchgreifen.

Am 21. und 28. September sowie am 5. Oktober, den erfahrungsgemäß bestbesuchten Wiesn-Tagen, sieht es ohne eines der begehrten Einlass-"Bandl" sowieso düster aus: Ohne ein solches kommt man dann oftmals nicht mal mehr auf die überfüllte Theresienwiese.

Malheurs im Taxi und Randale im Bierzelt

Wer ins Taxi "bricht", muss leider auch oft die Reinigung zahlen. (Symbolbild)

Wer ins Taxi "bricht", muss leider auch oft die Reinigung zahlen. (Symbolbild)

6. Muss ich die Reinigung zahlen, wenn ich mich im Taxi übergebe?

Leider ja. Wer eine Maß zu viel erwischt hat und sich dann, anstatt noch selbst zu fahren oder verkehrsgefährdend heimzuwanken, vom Taxi kutschieren lässt, handelt eigentlich vorbildlich. Wenn sich Ihnen dort allerdings "der Magen umdreht", müssen Sie im Normalfall für die Reinigung aufkommen. Wenn Ihnen schlecht wird, bitten Sie den Taxifahrer, sofort anzuhalten! In einem konkreten Fall aus München musste der Fahrgast nur die Hälfte der Reinigung bezahlen, da sein Fahrer nicht anhalten wollte.

Wer im Zelt nicht über die Stränge schlägt, bekommt normalerweise auch keine Probleme. (Symbolbild)

Wer im Zelt nicht über die Stränge schlägt, bekommt normalerweise auch keine Probleme. (Symbolbild)

7. Darf die "Security" mich mit Gewalt aus dem Festzelt schmeißen?

Ja, denn die Sicherheitsleute in den Zelten sind berechtigt, das Hausrecht des Wirts notfalls auch rabiat durchzusetzen. Ein renitenter 45-Jähriger, der mit Bekannten per "Polizeigriff" aus dem Zelt verfrachtet wurde und sich dabei eine Fingersehne riss, versuchte im Anschluss, den Security-Mitarbeiter zu verklagen - und bekam Unrecht. Der Richter entschied, dass der Sicherheitsmann zur Durchsetzung des Hausrechts zur Anwendung des Polizeigriffs berechtigt sei. Das ist vor allem dann der Fall, wenn eine sogenannte "verbotene Eigenmacht" vorliegt, wenn Sie also zum Beispiel unerlaubt in das Zelt eindringen oder sich nach Aufforderung weigern, zu gehen. Für ungetrübten Wiesn-Spaß befolgen Sie also am besten die Anweisungen des Sicherheitspersonals. Dann steht der Oktoberfest-Gaudi auch 2019 nichts im Wege!