Öffentliche Buslinien

Mehr Busse im Schülerverkehr im Landkreis Landshut


Im Landkreis Landshut werden seit Beginn dieses Schuljahrs zusätzliche Verstärkerfahrten im Schülerverkehr auf den öffentlichen Buslinien angeboten. (Symbolfoto)

Im Landkreis Landshut werden seit Beginn dieses Schuljahrs zusätzliche Verstärkerfahrten im Schülerverkehr auf den öffentlichen Buslinien angeboten. (Symbolfoto)

Von Redaktion idowa

Die Corona-Pandemie bestimmt viele Bereiche des öffentlichen Lebens nach wie vor: Vor allem in den Schulen, und damit auch im Rahmen der Schülerbeförderung, ist es ein erklärtes Ziel, das Ansteckungsrisiko möglichst gering zu halten und so den Präsenzunterricht aufrecht erhalten zu können.

Dazu werden im Landkreis Landshut seit Beginn dieses Schuljahrs, wie bereits im Jahr zuvor, zusätzliche Verstärkerfahrten im Schülerverkehr auf den öffentlichen Buslinien angeboten. Die Schüler können sich auf mehrere Busse verteilen. So wird die Zahl der Fahrgäste in den einzelnen Fahrzeugen reduziert. Daws teilt das Landratsamt mit.

Auch nach den Weihnachtsferien (ab 10. Januar) werden die nun bereits eingesetzten Verstärkerfahrten weiter bedient. Es handelt sich dabei um eine Ergänzung des bestehenden Linienverkehrs, die vorhandenen Regionalbuslinien verkehren also weiterhin nach ihrem regulären Fahrplan. Das Landratsamt bittet Schüler, das zusätzliche Angebot anzunehmen und selbstständig auf eine regelmäßige Verteilung in den Bussen zu achten. Die Verstärkerfahren werden zunächst bis zum Beginn der Osterferien am 8. April angeboten.

Die aktuell bestellten Verstärkerfahrten inklusive der Fahrpläne finden Sie sowohl auf der Homepage des Landkreises Landshut als auch auf der Homepage des Landshuter Verkehrsverbundes (LAVV).

Aufgrund der sehr dynamischen Entwicklung können sich zwischenzeitliche Änderungen auch kurzfristig ergeben. Bei weiteren Fragen zu den Verstärkerfahrten bittet das Landratsamt, sich in erster Linie an die zuständigen Verkehrsunternehmen zu wenden.

3G im ÖPNV

Der Bund hat im geänderten Infektionsschutzgesetz festgelegt, dass nur geimpfte, genesene oder aktuell negativ auf das Corona-Virus getestete Personen den ÖPNV nutzen dürfen (3G-Regel). Alle Fahrgäste müssen einen entsprechenden Nachweis mit sich führen und dem Prüfpersonal jederzeit vorweisen können. Ausgenommen sind Kinder bis zum 6. Geburtstag sowie Schüler, da diese in der Schule regelmäßig getestet werden. Dazu müssen sie einen Schüler-Ausweis vorzeigen können. Während der Weihnachtsferien werden aber keine Tests in den Schulen durchgeführt, sodass auch von Schülern, die während der Ferien den ÖPNV nutzen, einen separaten Test- bzw. Impfnachweis benötigen.

Außerdem besteht in allen öffentlichen Buslinien die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Komplett davon ausgenommen sind Kinder bis zum 6. Geburtstag. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und dem 16. Geburtstag müssen lediglich eine medizinische Gesichtsmaske tragen.