Drei Anträge samt einer Liste mit über 50 Unterschriften in Sachen "Solarpark Traitsching" liegen dem Gemeinderat Traitsching in seiner Sitzung am Donnerstag im Pfarrsaal von Sattelpeilnstein vor. Im Antrag steht: "Unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, die Energiewende voranzubringen, beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Traitsching, der solaren Stromgewinnung im Bereich der bauplanungsrechtlich zulässigen Flächen durch Ausweisung von Sondergebieten einen Schwerpunkt einzuräumen." Der Beschluss vom 28. Mai über die Ablehnung eines Bauleitplanverfahrens solle aufgehoben werden und der Gemeinderat solle beschließen, dass "im Rahmen der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes an der Bundesstraße 20 Sondergebietsflächen für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen auszuweisen sind".
Bekanntlich war das Ansinnen der Firma Projektentwicklung Friedrich Brehm GmbH & Co. KG aus Vestenbergsgreuth in der Sitzung im Mai bei Stimmengleichheit (8:8) abgelehnt worden (wir berichteten). Heute geht es um die Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerantrages gemäß Gemeindeordnung und gleichzeitig die nochmalige Antragsbehandlung im Gemeinderat.
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