Niederbayern/Oberpfalz

Keine weitere Fristverschiebung des Walzverbots


Im Frühjahr müssen Landwirte Grünflächen walzen. Dies ist durch das Naturschutzgesetz eigentlich nur bis 15. März erlaubt - eine Ausnahme davon greift jetzt.

Im Frühjahr müssen Landwirte Grünflächen walzen. Dies ist durch das Naturschutzgesetz eigentlich nur bis 15. März erlaubt - eine Ausnahme davon greift jetzt.

Von Redaktion idowa und Florian Kronfeldner

Eine weitere Fristverschiebung des Walzverbots auf Grünlandflächen über den 1. April hinaus ist aufgrund der günstigen Witterungs- und Bodenverhältnisse in Niederbayern nicht notwendig. Dies hat eine erneute Stellungnahme der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) auf der Grundlage von Daten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) ergeben. Damit gilt ab dem 2. April in Niederbayern das Verbot, Grünlandflächen bis zur ersten Mahd zu walzen. Auch in der Oberpfalz ist das Walzen dieses Jahr ausnahmsweise bis einschließlich 1. April erlaubt.

Das Bayerische Naturschutzgesetz erlaubt seit dem Volksbegehren "Rettet die Bienen" das Walzen normalerweise nur bis 15. März und dann erst wieder mit der ersten Mahd. Grund ist der Schutz von Wiesenbrütern, die ab Mitte März mit dem Brüten beginnen. Ausnahmen vom Gesetz sind aber möglich, wenn besondere Nässelagen und regionale klimatische Besonderheiten vorliegen.

Ein solcher Fall ist Anfang März eingetreten: Wie die Regierungen von Niederbayern und der Oberpfalz mitgeteilt hatten, beginnt das Verbot in beiden Regierungsbezirken dieses Jahr erst am 2. April. Grundlage für die Allgemeinverfügungen seien Daten und Prognosen des Deutschen Wetterdienstes sowie fachliche Beurteilungen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft und des Bayerischen Landesamts für Umwelt. Das Walzen in ausgewiesenen Wiesenbrütergebieten bleibt hingegen weiterhin ab dem 16. März verboten. Eine weitere Verschiebung der Verbotsfrist ist nicht mehr notwendig.

Der Bayerische Bauernverband begrüßte die Verfügung. "Ein starres Konstrukt würde dazu führen, dass Landwirte wegen der Frist entweder notwendige Arbeiten gar nicht oder bei für Flora und Fauna ungeeigneten Bedingungen erledigen können", teilte Markus Drexler, Sprecher des Bayerischen Bauernverbands (BBV), auf idowa-Anfrage mit. "Die Allgemeinverfügungen waren ein Kompromiss. In diesem Frühjahr muss sich zeigen, ob die Lösung tragfähig ist oder ob im Rahmen der Evaluation durch den Landtag nochmal nachgebessert werden muss", so Drexler.

Matthias Luy, Landwirtschaftsreferent des Landesbunds für Vogelschutz in Bayern (LBV), sieht die Entscheidungen nicht als problematisch an. "Bei den Verhandlungen zum Naturschutzgesetz haben wir in dieser Frage keinen Einspruch erhoben", sagte Luy. Sein Verband gestehe zu, dass ein einheitlicher bayerischer Verbotstermin für die Landwirte in bestimmten Regionen schwierig sei. Außerdem sei die Entscheidung nicht willkürlich, sondern basiere auf geprüften Wetterdaten.

Ausgenommen vom Walzverbot ist das Walzen zur Beseitigung von Unwetter-, Wild- und Weideschäden und zum Andrücken einer Nachsaat in einem Arbeitsschritt.