Nicht geprüfte Böller

Oberpfälzer Polizei warnt vor illegalem Silvesterfeuerwerk


Die Polizei weist auf die Gefahren von illegal aus Tschechien eingeführten Böller hin. (Archivbild)

Die Polizei weist auf die Gefahren von illegal aus Tschechien eingeführten Böller hin. (Archivbild)

Von Redaktion idowa

Wie im vergangenen Jahr gibt es auch heuer kein Feuerwerk im Handel. So mancher Böllerfreund sucht deshalb nach anderen Wegen, an das begehrte Gut zu kommen. Aber das Polizeipräsidium Oberpfalz warnt vor dem Kauf von illegaler und unsicherer Pyrotechnik.

Vor allem im Hinblick auf die neue Corona-Welle mit der Omikron-Variante wurde der Verkauf von Pyrotechnik auch in diesem Jahr verboten. Mit diesem Schritt sollen die Krankenhäuser in der Coronavirus-Pandemie nicht noch zusätzlich durch die hohe Verletzungsgefahr beim Zünden von Böllern und Raketen belastet werden.

Trotz dieser Regelung konnte die Polizei in der Oberpfalz schon vermehrt verbotene Böller und Pyrotechnik bei Einreisekontrollen aus Tschechien feststellen.

Grundsätzlich dürfen aus anderen Ländern Feuerwerkskörper nur mit entsprechender Kennzeichnung eingeführt werden, wie die Polizei am Dienstag mitteilte. Feuerwerkskörper dürfen auch nur mit entsprechender Kennzeichnung verwendet werden. Hier gibt es zum einen die BAM-Kennzeichnung für deutsche Produkte (BAM = Bundesamt für Materialforschung -und Prüfung) und zum anderen die CE-Kennzeichnung für europaweit zugelassene Feuerwerkskörper.

Billigprodukte ohne die entsprechende CE-Kennzeichnung seien oft nicht handhabungssicher und dürfen weder eingeführt noch verwendet werden, hieß es weiter. Die Einfuhr solcher Produkte stellt eine Straftat dar, da diese häufig tatsächlich Sprengstoff und nicht das weniger brisante Schwarzpulver enthalten.

Die Feuerwerkskörper werden in zwei verschiedene Kategorien unterteilt:

  • Unter der Kategorie 1 sind sogenannte "Kleinstfeuerwerke" erfasst, welche ab dem Mindestalter von 12 Jahren zulässig sind und das ganze Jahr über verkauft und auch verwendet werden dürfen - beispielsweise Wunderkerzen.
  • Unter der Kategorie 2 sind die üblicherweise in der Silvesternacht verwendeten "Feuerwerkskörper" erfasst. Hier gilt sowohl für den Erwerb als auch für die Verwendung ein Mindestalter von 18 Jahren. Der Verkauf von diesen Feuerwerken ist in diesem Jahr verboten.

Auf keinen Fall sollte man Silvesterfeuerwerk selber basteln. Das ist nicht nur strafbar, sondern auch lebensgefährlich. Bei selbst hergestellten Objekten können unter Umständen schon geringste Einwirkungen durch Hitze oder Bewegung zu einer Explosion führen - schwerwiegende Verletzungen und Materialschäden können die Folge sein. Laut Polizei sterben jedes Jahr Menschen bei der Herstellung illegaler Sprengstoffe.

Zuletzt weist die Polizei darauf hin, dass es aus Gründen des Lärmschutzes nicht erlaubt ist, Feuerwerke in unmittelbarer Nähe zu Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen zu zünden. Weiterhin gilt in diesem Jahr ein Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen, die von den Kommunen definiert werden.