Neuerungen

Das ändert sich im April 2021 für Verbraucher


Auch im April gibt es für Verbraucher wieder neue Gesetze und Regelungen (Symbolbild).

Auch im April gibt es für Verbraucher wieder neue Gesetze und Regelungen (Symbolbild).

Von Redaktion idowa und mit Material der dpa

Einige Gesetze und Regelungen ändern sich im April für die Verbraucher - eine Übersicht.

Flächendeckende Corona-Impfungen bei Hausärzten

Erst nach Ostern werden Hausärzte in Bayern flächendeckend gegen das Coronavirus impfen können. Ab Mittwoch, 7. April, würden rund 8.500 Haus- und Fachärzte mit dem Impfen beginnen, kündigte ein Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) an. Die Staatsregierung will mit Vertretern von Landkreistag, Städtetag, der Vereinigung bayerischer Wirtschaft und Hausärzten beraten, wie die Impfungen noch schneller möglich werden können.

Die ersten Impfungen sollen schon am 31. März verabreicht werden, betonte ein Sprecher des Bayerischen Gesundheitsministeriums auf Nachfrage. Nach Informationen der KVB soll der Impfstart in rund 1.700 Praxen anlaufen. Den Ärzten stünden dafür 33.600 Impfdosen des Herstellers Astrazeneca zur Verfügung. Nach den ersten Impfungen am 31. März und 1. April werde es über die Ostertage keine Impftermine in den Praxen geben.

Seit Dienstag, 30. März, können aber auch alle anderen Praxen Impfstoff bestellen, erklärte der KVB-Sprecher.

Schnell- und Selbsttests in Unternehmen sowie in Kitas und Schulen

Arbeitgeber sollen ihren Mitarbeitern weiterhin Homeoffice ermöglichen. Wo das nicht geht, sollen sie regelmäßige Tests anbieten, "mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche". Anfang April sollen die Wirtschaftsberichte Bericht erstatten, wie viele Unternehmen sich beteiligen. Die Bundesregierung will dann mögliche schärfere Arbeitsschutzvorschriften prüfen. So bald wie möglich sollen Beschäftigte in Schulen und Kitas sowie Schülerinnen und Schüler zwei Mal pro Woche getestet werden.

Corona-Regeln über Ostern

Grundsätzlich hält die Bayerische Regierung an der Corona-Notbremse fest. Sie besagt, dass bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an drei aneinander folgenden Tagen die Lockerungsschritte zurückgenommen werden. Die Corona-Regeln, die über Ostern gelten, gelten schon jetzt. Den Corona-Lockdown hat die Regierung in Bayern vorerst bis 18. April verlängert. Den Überblick der aktuellen Corona-Regeln finden Sie hier.

Neuerung bei Führerschein-Prüfung mit Automatikschaltung

Bisher war es so, dass man mit einem Automatik-Führerschein nur Fahrzeuge mit einem Automatikgetriebe fahren durfte. Das ändert sich. Laut ADAC dürfen Personen, die ab 1. April ihre praktische Führerscheinprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe ablegen, auch mit Autos mit Schaltgetriebe fahren.

Mehr Gehalt für Angestellte im Öffentlichen Dienst

Ab 1. April bekommen Mitarbeiter, die beim Bund und bei den Kommunen angestellt sind, eine Gehaltserhöhung. Die TVöD-Tarifsteigerung sieht eine Erhöhung von 1,4 Prozent vor.

Mindestlohn für Pflegekräfte steigt

Für Pflegekräfte steigt ab 1. April der Mindestlohn. Im Westen sollen sie 12,50 Euro verdienen, im Osten 12,20 Euro.

Längere Kassenbons

Die Kassenbons werden ab April länger, weil mehr Angaben abgedruckt werden. Künftig findet man darauf den Beginn und das Ende des Kassiervorgangs und einen Code, der für die Buchhaltung der Märkte wichtig ist. Dadurch will die Regierung Steuerbetrug erschweren.

Jugendschutz und Adoptionen neu geregelt

Ab 1. April gilt ein reformiertes Jugendschutzgesetz, das Kinder und Jugendliche besser vor Mobbing und Belästigung im Internet bewahren soll. Plattformen, auf denen Spiele und Filme angeboten werden, müssen einfache Melde- und Beschwerdemöglichkeiten anbieten, falls sich junge Nutzer bedroht oder bedrängt fühlen.

Familien, die ein Kind adoptieren wollen, haben künftig einen Rechtsanspruch auf eine umfassende Beratung. Im Vorfeld von Stiefkindadoptionen ist sogar eine Pflichtberatung vorgeschrieben. Mehr Rechte gibt es für die biologischen Eltern, die ihr Kind zur Adoption freigeben: Sie erhalten einen Anspruch auf Informationen aus der Adoptionsfamilie - vorausgesetzt, dass alle Beteiligten damit einverstanden sind. Gleichzeitig sind Auslandsadoptionen auf eigene Faust in Zukunft grundsätzlich verboten.

Leichterer Zugang zu Kurzarbeitergeld

Weil die Corona-Pandemie kein Ende nimmt, ist auch der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld weiterhin möglich. Die Antragsfrist, die eigentlich Ende März auslaufen sollte, wird bis Ende Juni verlängert. Ein Betrieb kann demnach Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind und nicht erst - wie sonst - ab einer Schwelle von 30 Prozent.

Sozialschutzpaket III

Zum 1. April tritt das Sozialschutzpaket III in Kraft, das die finanziellen Folgen der Corona-Krise abmildern soll. Damit werden vor allem die Regelungen verlängert, die den Bezug einer staatlichen Grundsicherung erleichtern. Vermögensprüfungen bleiben stark eingeschränkt. Zudem werden die Wohnkosten auch dann vom Staat übernommen, wenn der Betroffene dafür eigentlich in einer zu großen Wohnung lebt.

Regelungen für pflegende Angehörige

Wegen Corona waren großzügigere Regelungen für pflegende Angehörige gewährt worden, und auch hier werden die zum Monatswechsel auslaufenden Maßnahmen um zunächst drei Monate verlängert. Um bei einem kurzfristigen Pflegefall die Betreuung eines Angehörigen zu organisieren, können Beschäftigte ihrer Arbeit damit weiterhin 20 Tage statt der üblichen 10 Arbeitstage fernbleiben. Auch das Pflegeunterstützungsgeld, das in dieser Zeit den Lohnausfall ausgleichen soll, wird unverändert 20 Tage lang gezahlt.

Einheitlicher Mindestlohn bei Gebäudereinigern

Für die Beschäftigten in der Gebäudereinigung gilt von April an ein bundesweit einheitlicher Mindestlohn. Bei der Innen- und Unterhaltsreinigung gibt es damit mindestens 11,11 Euro pro Stunde, in der Glas- und Außenreinigung liegt die Lohnuntergrenze bei 14,45 Euro.

Rente für Landwirte

Bei der Alterssicherung für Landwirte profitieren künftig mehr Versicherte von staatlichen Zuschüssen. Die Einkommensgrenze, bis zu der ein Beitragszuschuss gewährt wird, steigt zum 1. April auf 60 Prozent der Bezugsgröße in der Sozialversicherung. Das sind derzeit 22.428 Euro in Ostdeutschland sowie 23.688 Euro im Westen.

Deutsche Bahn stellt Telefon-Hotline um

Ab 1. April stellt die Deutsche Bahn ihre Telefon-Hotline um. Der allgemeine Kundenservice wird dann über eine Berliner Festnetznummer erreichbar sein: 030 2970. Dadurch sind die Anrufkosten genauso hoch wie bei anderen Telefonaten.

Zeitarbeit in der Fleischindustrie wird erschwert

Nach zahlreichen Corona-Infektionen in der Belegschaft war die Fleischbranche im Frühjahr vergangenen Jahres unter Druck geraten. Besonders die hohe Zahl der Werkarbeiter aus Osteuropa, von denen manche in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht waren, hatte Kritik ausgelöst. Die Schlachthöfe wurden zum Teil für Wochen geschlossen, um die Infektionsketten zu unterbrechen.Die Bundesregierung untersagte daraufhin zum 1. Januar den Einsatz von Werkarbeitern im Kerngeschäft der Schlachthöfe. Ab dem 1. April gilt auch mit Einschränkungen ein Verbot des Einsatzes von Zeitarbeitnehmern.