Gesetze und Regelungen

Das ändert sich im März für Verbraucher


Diese neuen Gesetze und Regelungen erwarten die Verbraucher ab 1. März. (Symbolbild)

Diese neuen Gesetze und Regelungen erwarten die Verbraucher ab 1. März. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Der März hält einige Änderungen für Verbraucher bereit. Neben guten Nachrichten für Mütter und Arbeitnehmer - besonders in Berlin - heißt es auch Abschied nehmen. Und zwar von blauen Versicherungskennzeichen für Mofas und Mopeds. Auch die Zeitumstellung wartet im März - ob schon zum letzten Mal ist noch nicht klar. Diese neuen Regelungen erwarten uns ab Freitag.

Erhöhung des Mindestlohns im Baugewerbe

Zum 1. März steigt der Mindestlohn in der Baubranche. Beschäftigte der Lohngruppe 1 (Werker, Maschinenwerker) kommen nun auf einen Stundenlohn von 12,20 Euro brutto. Der Stundenlohn steigt somit um 45 Cent. Beschäftigte der Lohngruppe 2 (Fachwerker, Maschinisten, Kraftfahrer) erhalten 15,20 Euro brutto. Hier steigt der Lohn um 25 Cent.

Mütterrente II

Bisher erhielten Mütter in der Mütterrente I je zwei Rentenpunkte für Kinder, die vor 1992 und je drei Punkte für Kinder, die ab 1992 geboren wurden. Ab dem 1. März erhalten Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, einen halben Rentenpunkt mehr pro Kind. Ein Rentenpunkt entspricht aktuell einem Bruttowert von monatlich 30,69 Euro in den neuen und 32,03 Euro in den alten Bundesländern. Somit gibt es für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, nun rund 15,35 Euro brutto im Osten und rund 16,02 Euro brutto im Westen mehr pro Monat.

8. März wird Feiertag

Der internationale Frauentag am 8. März wird ab diesem Jahr als offizieller Feiertag eingeführt - allerdings nur in Berlin. Denn die Regelungen zu den gesetzlichen Feiertagen in Deutschland fallen in die Kompetenz der einzelnen Bundesländer. Lediglich der Tag der Deutschen Einheit als Nationalfeiertag am 3. Oktober wurde im Rahmen eines Staatsvertrags durch den Bund festgelegt. Die Hauptstadt Berlin hatte bisher neun Feiertage. Mit dem neu eingeführten Internationalen Frauentag sind es nun zehn. Besser haben es die Bayern. Hier gibt es 13 gesetzliche Feiertage.

Hecke schneiden ist ab März tabu

Hecken, lebende Zäune und Gebüsche dürfen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. Bäume, die in Haus- oder Kleingärten stehen, sind von dem Verbot zwar ausgenommen, haben sich allerdings Vögel den Baum als Nistplatz ausgesucht, müssen Verbraucher ihr Vorhaben ebenfalls zurückstellen. "Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören" ist laut dem Bundnaturschutzgesetz verboten. Am besten machen Hobbygärtner sich schlau, bevor sie zur Säge greifen. Verstöße wertet das Gesetz als Ordnungswidrigkeit. Und die kann immerhin mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Versicherungs-Kennzeichen werden grün

Wie jedes Jahr zum 1. März brauchen Mofa-, Moped- und Mokickfahrer ein neues Versicherungskennzeichen, denn pünktlich zu diesem Zeitpunkt beginnt für sie das neue Versicherungsjahr. Das gilt übrigens auch für Motorroller, Segways, Quads, Minicars, S-Pedelecs und E-Bikes. Im Unterschied zu Motorrädern müssen diese Fahrzeuge nicht über das Verkehrsamt zugelassen werden. Eine Fahrzeugsteuer wird auch nicht erhoben. Es besteht allerdings die vom Gesetzgeber geforderte Versicherungspflicht. In diesem Jahr wechselt die Farbe des Kennzeichens von blau auf grün. Mehr zum Thema lesen Sie in

Ab 31. März gilt Sommerzeit

Am letzten Sonntag im März wird die Uhr um eine Stunde vorgestellt. Derzeit ist im Gespräch, die Zeitumstellung in der EU dauerhaft abzuschaffen. Die Mitgliedsstaaten müssen hierüber noch abstimmen. Als Datum für die letztmalige Zeitumstellung ist das Jahr 2021 im Gespräch. Die einzelnen Länder sollen dann wählen können, ob sie dauerhaft Winter- oder Sommerzeit haben wollen. Für 2019 gilt aber noch: Ende März müssen EU-Bürger wieder einmal auf eine Stunde verzichten.