Neue Gesetze und Regelungen

Das ändert sich im Juni für Verbraucher


Im Juni 2021 ändert sich für Verbraucher wieder einiges (Symbolbild).

Im Juni 2021 ändert sich für Verbraucher wieder einiges (Symbolbild).

Von Redaktion idowa und mit Material der dpa

Einige Gesetze und Regelungen ändern sich im Juni für die Verbraucher - eine Übersicht.

Deutsche Bahn kündigt Online-Erstattung an

Wer nach einer Zugverspätung bei der Deutschen Bahn einen Teil des Fahrpreises erstattet haben will, muss künftig nicht mehr unbedingt zum Briefkasten oder zum Reisezentrum laufen. Ab dem 1. Juni bietet der Konzern neben dem analogen Erstattungsantrag die Möglichkeit, das Geld bei einem online oder mobil gekauften Ticket über die Bahn-App einzufordern. "Die Erstattung über das Smartphone ist künftig kinderleicht und mit wenigen Klicks in fünf Minuten erledigt", teilte Bahnchef Richard Lutz mit. "Unsere Kunden müssen keine Zugnummern mehr heraussuchen oder Fahrkarten einreichen. Damit machen wir die Entschädigung deutlich einfacher."

Impf-Priorisierung wird bundesweit aufgehoben

Bayerns Hausärzte dürfen bereits seit 20. Mai Patienten an unabhängig von der Impfreihenfolge mit sämtlichen Corona-Impfstoffen impfen. Bundesweit soll bei den Corona-Impfungen in Deutschland ab dem 7. Juni keine festgelegte Reihenfolge mehr gelten. Die Vorranglisten nach Alter, Vorerkrankungen und Beruf sollten dann in Arztpraxen und regionalen Impfzentren entfallen. Damit sind alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren berechtigt, einen Impftermin in den Impfzentren zu vereinbaren.

Digitaler Impfpass "CovPass" wird voraussichtlich eingeführt

Die EU möchte im Juni einen digitalen Corona-Impfnachweis einführen, der kostenlos sein wird. Bei vollständig Geimpften soll der Nachweis aus dem analogen Impfheft übertragen werden. Das Zertifikat soll in der jeweiligen Landessprache und auf Englisch ausgestellt werden. "CovPass" soll den Betroffenen die Möglichkeit geben, schnell und fälschungssicher nachzuweisen, dass sie wieder bestimmte Grundrechte in Anspruch nehmen können, etwa bei Urlaubsreisen. Der Nachweis soll aber auch über andere Apps angezeigt werden können, unter anderem durch die Corona-Warn-App des Bundes. Die App soll nicht nur den Nachweis des Smartphone-Besitzers speichern können, sondern von mehreren Personen.

Ausbildungsprämie verdoppelt sich

Um genügend Lehrstellen zu schaffen, wird die Bundesregierung die Ausbildungsprämie als Anreiz für bestimmte Betriebe erhöhen. Somit verdoppeln sich zum 1. Juni die Prämien von 2.000 und 3.000 Euro auf 4.000 und 6.000 Euro. Dies solle für solche Unternehmen gelten, die die Zahl ihrer Ausbildungsplätze stabil halten oder sogar aufstocken, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

Urheberrechtsreform könnte ab 7. Juni in Kraft treten

Für Urheber, Internetnutzer und Plattformbetreiber wird es voraussichtlich ab 7. Juni neue Regeln zum Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken geben. Der Bundesrat billigte am Freitag die in Teilen umstrittene Urheberrechtsreform. Das Gesetz muss nun noch dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt werden.

Deutschland setzt damit eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 zum Urheberrecht um, zu der es vor Jahren große Proteste in vielen Ländern gegeben hatte. Künftig sollen Plattformbetreiber in die Haftung genommen werden können, wenn Internetnutzer urheberrechtlich geschützte Werke wie Bilder, Texte oder Videos unerlaubt hochladen. Plattformen können über Lizenzverträge vorsorgen und müssen zugleich in bestimmten Fällen Inhalte im Netz auch blockieren. Das Hochladen von kleinen Ausschnitten urheberrechtlich geschützter Werke soll bis zu einer gewissen Größe weiter erlaubt sein. Die Reform enthält auch ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverleger.

Weniger Speicherplatz bei Google Fotos

Ab 1. Juni gibt es bei Google Fotos keinen unbegrenzten Speicherplatz mehr. Bei Google Fotos können nur Bilder in Originalqualität oder in hoher Qualität hochgeladen werden. Wer mehr Platz als 15 GB benötigt, der muss auf den kostenpflichtigen Dienst Google One umsteigen. Das Abo geht ab 100 GB los und kostet monatlich 1,99 Euro.

Microsoft-Servicevertrag ändert sich

Die Änderung des Microsoft-Servicevertrags tritt am 15. Juni in Kraft. Der Vertrag gilt für die Nutzung von Microsoft-Onlineprodukten- und Diensten. Das Unternehmen hat die Bestimmungen klarer definiert und gewährt den Nutzern einen besseren Überblick. Zudem decken die Bestimmungen neue Produkte, Dienste und Features ab.