Neue Gesetze und Regelungen

Das ändert sich für Verbraucher im Oktober 2022


Im Oktober ändert sich für Verbraucher wieder einiges.

Im Oktober ändert sich für Verbraucher wieder einiges.

Von Redaktion idowa

Die Bundesregierung plante ab Oktober eigentlich eine Gasumlage, um Importeure zu stützen. Stattdessen soll jedoch eine Gaspreisbremse geschaffen werden. Andere Regelungen stehen dagegen schon sicherer fest.

Für viele Arbeitnehmer bringt der Oktober ein Gehaltsplus: Der Mindestlohn steigt auf 12 Euro pro Stunde. Wer einen Minijob hat, darf mehr verdienen. Gleichzeitig kommen neue Pflichten auf Verbraucher zu. Ein Überblick:

Masken- und Testpflichten

In Deutschland gelten im Herbst und Winter wieder bestimmte Masken- und Testpflichten gegen Corona. Bundesweit vorgeschrieben werden FFP2-Masken in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen. Auch in Fernzügen gilt weiter eine Maskenpflicht, wobei für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren eine einfache OP-Maske reicht. In Flugzeugen fällt die Maskenpflicht weg. In Pflegeheimen und Kliniken muss außerdem vor dem Zutritt ein negativer Test vorgelegt werden.

Möglich wird eine Maskenpflicht in Nahverkehrszügen und -bussen sowie in Innenräumen wie Geschäften, Restaurants und Veranstaltungsräumen. Die Länder können dort ab 1. Oktober Maske vorschreiben, müssen dies aber nicht. Wer einen negativen Test vorzeigt, ist in der Gastronomie und bei Veranstaltungen zwingend von einer solchen Pflicht auszunehmen. An Schulen und Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden können. Ab Klasse fünf ist eine Maskenpflicht möglich.

Wenn sich die Infektionslage verschlimmert, können die Länder mit einem Landtagsbeschluss weitere Vorgaben machen: Maskenpflicht auch bei Draußen-Veranstaltungen, wenn Abstände von 1,50 Meter nicht möglich sind; Besucher-Obergrenzen für Innen-Veranstaltungen; Hygienekonzepte für Betriebe und andere Einrichtungen.

Diese Corona-Regeln gelten im Herbst und Winter.

Diese Corona-Regeln gelten im Herbst und Winter.

Neue Regelung zum Impfstatus

Ab 1. Oktober gelten nur noch Nachweise über drei Impfungen oder zwei Impfungen und ein Genesenennachweis als vollständiger Impfschutz. Bis zum 30. September sind lediglich zwei Nachweise vonnöten. Vielen Menschen, die bislang etwa nur zweimal geimpft sind, sei nicht bekannt, dass sie ab Oktober nicht mehr als vollständig geimpft gelten. Die Statusänderung könne weitreichende Auswirkungen haben - etwa auf Beschäftigte, die in einer Einrichtung mit Impfpflicht arbeiten, gab der Minister zu bedenken. Spätestens wenn wieder Beschränkungen nach den 2G- oder 3G-Regelungen eingeführt würden, sei jeder davon betroffen.

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Mehrwertsteuer auf Gas sinkt

Mit einer Senkung der Umsatzsteuer auf Gas zum 1. Oktober auf 7 Prozent soll die Gasumlage ausgeglichen werden. Bislang war der Mehrwertsteuersatz 19 Prozent. Durch die Senkung soll die Gasumlage ausgeglichen werden.

Doch keine Gasumlage

Die Bundesregierung plante eigentlich ab Oktober eine Umlage von 2,4 Cent je Kilowattstunde für alle Gasverbraucher, um Importeure zu stützen. Einige von ihnen sind wegen ausbleibender Gaslieferungen aus Russland in Schieflage geraten. Allerdings hat die Ampelkoalition kurz vor Oktober entschieden, dass es diese Umlage doch nicht geben soll. Stattdessen habe die Regierung maßgeschneiderte Maßnahmen für die angeschlagenen Gasimporteure Uniper, Sefe und VNG entwickelt, außerdem werde eine Gaspreisbremse geschaffen, geht aus einem am Donnerstag von Kanzler Olaf Scholz (SPD), Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grünen) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) präsentierten Beschluss hervor.

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Heizung

Gebäudeeigentümer mit Gasheizungen sind künftig zur Überprüfung ihrer Heizung verpflichtet, um Energie zu sparen. Die Regelung tritt am 1. Oktober in Kraft und gilt für zwei Jahre.

Mindestlohn steigt

Zum 1. Juli ist der Mindestlohn auf 10,45 Euro gestiegen, ab 1. Oktober steigt er jetzt auf 12 Euro. Das hat auch Auswirkungen auf Mini- und Midijobs: Die Verdienst-Obergrenze für Minijobs wird von 450 Euro auf 520 Euro angehoben. Die Grenze soll sich künftig an einer wöchentlichen Arbeitszeit von zehn Stunden sowie dem gesetzlichen Mindestlohn orientieren. Bei Midijobs verschiebt sich die Grenze ab Oktober auf 520,01 bis 1.600 Euro.

Frist für Grundsteuererklärung endet

Sie muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu berechnet werden: Millionen Haus-, Wohnungs- und Grundstücksbesitzer müssen deshalb bis spätestens 31. Oktober eine Art zweite Steuererklärung abgeben, in der Regel elektronisch über die Plattform Elster - mit Daten etwa zu Flurnummer, Baujahr, Wohnfläche und Bodenrichtwert. Je nach Bundesland können mal mehr und mal weniger Informationen gefragt sein, weil die Länder unterschiedliche Berechnungsmodelle anwenden.

Bei Wohnungseigentümern geht es in der Regel um einige Hundert Euro im Jahr, bei Eigentümern größerer Mietshäuser auch um vierstellige Beträge. Wie viel am Ende fällig wird, erfahren die Eigentümer wahrscheinlich erst 2025, denn der aus ihren Daten zu errechnende Grundsteuerwert ist nur eine Komponente bei der Berechnung der Grundsteuer - und die Gemeinden können ihre Hebesätze anpassen und damit bestimmen, wie viel bei ihnen zu zahlen ist.

WhatsApp wird auf alten Handys nicht mehr unterstützt

Der Messengerdienst WhatsApp wird ab Oktober auf veralteten Handys nicht mehr unterstützt. Betroffen sind Geräte, deren Betriebssystem älter als iOS 10 und 11 und Android 4.1 ist.