Neue Gesetze und Regelungen

Das ändert sich für Verbraucher im Juli 2021


Kein Einweg-Plastik mehr, Impfnachweise gelten in der EU, Mindestlohn wird angehoben: Diese und weiteren Änderungen erwarten die Verbraucher im Juli 2021.

Kein Einweg-Plastik mehr, Impfnachweise gelten in der EU, Mindestlohn wird angehoben: Diese und weiteren Änderungen erwarten die Verbraucher im Juli 2021.

Von Redaktion idowa und mit Material der dpa

Im Juli ändern sich einige Gesetze und Regelungen für die Verbraucher - eine Übersicht.

Keine Produktion von Einweg-Plastik mehr, Nachweise für Corona-Impfungen, Tests und Genesung werden in der EU offiziell eingeführt und der Mindestlohn wird angehoben. Diese und weitere Neuregelungen erwarten die Menschen ab 1. Juli 2021 in Deutschland.

Einweg-Plastik wird verboten

Einweggeschirr aus Plastik, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff sowie To-go-Getränkebecher, Fast-Food-Verpackungen und Wegwerf-Essenbehälter aus expandiertem Polystyrol (bekannt als Styropor) dürfen ab dem 3. Juli 2021 EU-weit nicht mehr produziert werden. Das teilte die Bundesregierung mit. Der Handel kann vorhandene Ware aber weiter abverkaufen.

Erlaubt bleiben weitere Wegwerfprodukte aus oder mit Kunststoff wie beispielsweise Feuchttücher und bestimmte Hygieneartikel, Zigaretten mit kunststoffhaltigen Filtern oder Wegwerfgetränkebecher. Sie müssen ebenfalls ab dem 3. Juli 2021 ein spezielles Kennzeichen erhalten, das vor Umweltschäden durch Plastik warnt und Verbraucher über die richtige Entsorgung informiert.

Lockerung der Corona-Regeln am Arbeitsplatz

Die Corona-Regeln am Arbeitsplatz werden ab 1. Juli gelockert. Unternehmen müssen zwar weiterhin zwei Tests pro Woche für Beschäftigte anbieten, die nicht von zu Hause aus arbeiten können. Allerdings ist dies laut neuer Corona-Arbeitsschutzverordnung nicht mehr erforderlich, wenn Arbeitgeber "durch andere geeignete Schutzmaßnahmen einen gleichwertigen Schutz der Beschäftigten" sicherstellen oder nachweisen können, zum Beispiel wenn diese vollständig geimpft sind. Das Bundeskabinett hat die neue Verordnung am Mittwoch beschlossen. Sie soll bis 10. September gelten.

Arbeitgeber sind demnach aber weiterhin gehalten, "die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen (...) auf das betriebsnotwendige Minimum zu reduzieren". Zudem bleibt es dabei, dass betriebliche Hygienepläne erstellt und Infektionsschutzmaßnahmen ergriffen werden müssen, etwa durch Trennwände und Abstandsregeln. Wo das nicht möglich ist, müssen medizinische Masken zur Verfügung gestellt werden.

Die verbindliche Vorgabe, dass eine Mindestfläche von zehn Quadratmetern für jede im Raum befindliche Person nicht unterschritten werden darf, entfällt allerdings. Ebenso endet die Pflicht für Unternehmen, dort wo es möglich ist, Homeoffice anzubieten. Diese Regelung ist Teil der sogenannten Bundesnotbremse und läuft gemeinsam mit ihr am 30. Juni aus.

"Wir brauchen auch weiterhin Kontaktbeschränkungen und regelmäßige Testangebote in den Unternehmen und Verwaltungen. Eine vierte Welle muss unbedingt vermieden werden", sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). "Die jetzt vorgenommenen Anpassungen der Corona-Arbeitsschutzverordnungen ermöglichen es, die betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen an die erfreulich gesunkenen Infektionszahlen anzupassen", fügte er hinzu.

Weitere Corona-Erleichterungen

Das bayerische Kabinett fährt ab 1. Juli die Corona-Schutzmaßnahmen angesichts stabil niedriger Infektionszahlen weiter herunter. So dürften zwar Gaststätten künftig wieder bis 1 Uhr morgens öffnen, es werde in Bayern in diesem Sommer aber etwa keine Volksfeste geben, auch keine kleineren. Nach dem Wegfall der Bundesnotbremse ab 1. Juli hat Bayern die Corona-Regeln für Regionen mit einer Inzidenz über 100 binnen sieben Tagen neu geregelt. Es werde keine Übernahme der bisherigen Bundesregel in Landesrecht geben, aber es bleibe weiter bei Vorsichtsmaßnahmen, sagte Söder.

Der Ministerrat beschloss demnach, dass in Bayern bei Inzidenzen oberhalb von 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen künftig die gleichen Regeln gelten, die bisher bereits für Regionen mit einer Inzidenz oberhalb von 50 vorgeschrieben waren. Dazu zählen unter anderem Kontaktbeschränkung auf den eigenen und maximal zwei weitere Hausstände, Veranstaltungen dürfen innen nur noch mit maximal 25 Personen und außen 50 Personen durchgeführt werden, für Gastronomie, Beherbergungswesen, Sport und Kultur gelten wieder Testnachweispflichten. Sollte eine Inzidenz von mehr als 100 verzeichnet werden, "sind die Kommunen verpflichtet, weitergehende, intensive Maßnahmen zu machen nach der jeweiligen Rücksprache mit dem Gesundheitsministerium", betonte Söder.

Nach den bayerischen Grundschülern müssen auch Kinder und Jugendliche an weiterführenden Schulen ab 1. Juli am Sitzplatz im Klassenzimmer keine Maske mehr tragen. Es gibt dafür lediglich eine Bedingung: Die regionale Sieben-Tage-Inzidenz muss unter 25 liegen - was nahezu flächendeckend der Fall ist. Es wird empfohlen, dreimal statt zweimal pro Woche einen Corona-Test zu machen. Vergangene Woche hatte das Kabinett bereits die Maskenpflicht im Unterricht an Grundschulen ausgesetzt.

Auch die Regeln für Kultur- und Sportveranstaltungen werden weiter gelockert. Unter Einhaltung entsprechender Hygienekonzepte sind im Freien statt bisher 500 künftig bis zu 1500 Zuschauer erlaubt, davon bis zu 200 auf Stehplätzen mit Mindestabstand. In Hallen und Theatern sind weiterhin so viele Zuschauer erlaubt, wie bei Einhaltung von jeweils mindestens 1,5 Metern Abstand in die Gebäude passen, höchstens aber 1000. Die Regelungen gelten auch für Tagungen und Kongresse.

Digitale Impfnachweise werden eingeführt

Die Verordnung für den digitalen EU-Impfnachweis ist offiziell am 14. Juni unterzeichnet worden. Offiziell werden die EU-weit gültigen Nachweise für Covid-Impfungen, frische Tests und überstandene Infektionen erst zum 1. Juli eingeführt. In mehreren Ländern - darunter Deutschland - wurden die Zertifikate aber schon vorab ausgegeben.

Mindestlohn steigt

Ab dem 1. Juli 2021 steigt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn für volljährige Arbeitnehmer auf 9,60 Euro brutto pro Stunde. Damit erfolgt die zweite Erhöhung im Rahmen des 2015 eingeführten Mindestlohngesetzes (MiLoG). Von der verbindlichen Lohnuntergrenze profitieren nach Auskunft der ARAG Experten vor allem Arbeitnehmer, in deren Branchen kein Tarifvertrag abgeschlossen wurde und die nur eine geringe Verhandlungs- und Vertretungsmacht gegenüber den Arbeitgebern besitzen. Nach den ersten beiden Erhöhungen sind im kommenden Jahr noch weitere Anpassungen vorgesehen. Und zwar zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro.

Elektronische Rezepte

Rezepte gibt es künftig papierlos als elektronische Verordnung. Ab 1. Juli 2021 existieren beide Varianten nebeneinander, ab 2022 fällt die Papierform weg. Laut Gesetz sind Arztpraxen ab 1. Juli 2021 verpflichtet, mit ihren Systemen den Zugriff auf die E-Akte zu ermöglichen - sonst drohen Sanktionen. Krankenhäuser mussten zwar schon zu Beginn des Jahres ihre Infrastruktur entsprechend umgestellt haben, ihnen drohen bei Nichteinhaltung aber erst 2022 Sanktionen.

Neuerungen im eCommerce

Ab 1. Juli treten im Rahmen des sogenannten Mehrwertsteuer-Digitalpakets umfangreiche Änderungen für den grenzüberschreitenden Onlinehandel in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind alle Sendungen aus Ländern außerhalb der EU umsatzsteuerpflichtig. Die derzeitige Regelung, bei der Kleinsendungen bis zu einem Wert von 22 Euro steuerfrei importiert werden können, wird damit entfallen. Nur Einfuhrabgaben von weniger als einem Euro werden nicht erhoben. Kommerzielle Post- und Kuriersendungen aus Nicht-EU-Staaten müssen in elektronischer Form beim Zoll angemeldet werden. Das teilte das Hauptzollamt Regensburg mit.

Zugleich besteht ab 1. Juli 2021 bei Sendungen bis zu einem Wert von 150 Euro die Möglichkeit, dass der Online-Händler die Umsatzsteuer unmittelbar an die zuständigen Steuerbehörden in der EU zahlt. Bedingung hierfür ist, dass sich der Händler im Mehrwertsteuersystem der EU registriert hat und für die Steuerabwicklung den sogenannten Import One Stop Shop (IOSS) nutzt.