Neue Gesetze und Regelungen
Das ändert sich für Verbraucher im August 2021
1. August 2021, 8:04 Uhr aktualisiert am 1. August 2021, 8:05 Uhr
Im August ändern sich einige Gesetze und Regelungen für die Verbraucher - eine Übersicht.
Familien mit geringem Einkommen erhalten einen Kinderfreizeitbonus, Glyphosat wird teilweise verboten, beim Urheberrecht im Internet und beim Personalausweis gibt es wichtige Neuerungen. Diese und weitere Neuregelungen erwarten die Menschen ab 1. August 2021 in Deutschland.
Der Kinderfreizeitbonus kommt
Ab August bekommen Familien mit geringem Einkommen eine Extra-Zahlung von einmalig 100 Euro je Kind. Der Bonus kann für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden. Das Geld bekommen minderjährige Kinder und Jugendliche aus Familien, die zum Beispiel auf Hartz-IV oder Wohngeld angewiesen sind. Der sogenannte Freizeitbonus ist Teil des "Corona-Aufholprogramms", mit dem Bund und Länder die Langzeitfolgen der langen Einschränkungen im Bildungs- und Freizeitbereich für Kinder und Jugendliche abmildern wollen.
Einreise-Testpflicht startet
Um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zum Ende der Sommerferien zu verhindern, tritt ab 1. August eine Testpflicht für Urlaubsheimkehrer in Kraft. Alle Menschen ab zwölf Jahren müssen bei ihrer Einreise nach Deutschland nachweisen können, dass bei ihnen das Übertragungsrisiko verringert ist: mit dem Nachweis einer Impfung, einem Nachweis als Genesener oder einem negativen Testergebnis. Eine solche Vorgabe gibt es bisher schon für alle Flugpassagiere. Künftig gilt sie für alle Verkehrsmittel - also auch bei Einreisen per Auto oder Bahn.
Bei einem Aufenthalt in Gebieten mit neuen, besorgniserregenden Virusvarianten ist ein Testnachweis Pflicht. Nachweise als Genesener oder Geimpfter reichen in diesem Fall nicht. Außerdem soll es nur noch zwei statt drei Kategorien für weltweite Gebiete mit höheren Infektionsrisiken geben: Hochrisikogebiete und Gebiete, in denen neue, besorgniserregende Virusvarianten kursieren.
Glyphosat wird teilweise verboten
Privatnutzer dürfen das umstrittene Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat bald nicht mehr im eigenen Garten verwenden. Der Wirkstoff darf dann auch nicht mehr auf Spiel- und Sportplätzen oder in Parks genutzt werden. Ausgenommen sind laut Ministerium Mittel mit bestandskräftiger Zulassung. Diese Änderung soll in den nächsten Wochen in Kraft treten. Die Anwendung vor der Ernte und in Wasserschutzgebieten ist dann ebenfalls verboten. Auf Acker- und Grünland ist Glyphosat demnach nur noch in Ausnahmefällen erlaubt. Ein nationales Totalverbot ist europarechtlich nicht möglich, denn Glyphosat ist EU-weit noch bis Ende 2022 genehmigt, und glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel mit Übergangsfrist sind dementsprechend EU-weit noch bis zum 31. Dezember 2023 zugelassen. Das schreibt das europäische Recht so vor.
Fingerabdrücke werden verpflichtend auf dem Personalausweis gespeichert
Am 2. August setzt Deutschland eine EU-Verordnung vom 20. Juni 2019 um, die die Sicherheit von Personalausweisen erhöhen soll. Die wichtigste Neuerung hierbei: Die Speicherung von zwei Fingerabdrücken im Chip des Personalausweises, die bisher schon freiwillig erfolgen konnte, wird verpflichtend eingeführt. Diese biometrischen Daten sollen nach Angaben des Innenministeriums die sichere Feststellung der Identität einer Person ermöglichen. Bestehen hier Zweifel, können die Sicherheitsbehörden aller EU-Mitgliedstaaten die Fingerabdrücke auslesen und mit jenen der sich ausweisenden Person abgleichen. So sollen Identitätsbetrugs-Versuche rasch erkannt werden.
Weitere Änderungen betreffen das Aussehen des Personalausweises: Zum einen wird auf der Vorderseite der zwei Buchstaben umfassende Ländercode des ausstellenden Mitgliedstaats im Negativdruck in einem blauen Rechteck angeordnet, das von zwölf gelben Sternen umgeben ist. Zum Anderen wird in der maschinenlesbaren Zone des Personalausweises ab 2. August eine Versionsnummer eingetragen. Mit dieser können Behörden, die den Personalausweis kontrollieren, die Echtheit eines Dokuments leichter zuverlässig prüfen.
Alle Änderungen betreffen nur Personalausweise, die ab dem 2. August neu beantragt werden. Bereits verwendete Ausweise behalten ihre Gültigkeit, bis sie offiziell abgelaufen sind.
Deutschland setzt EU-Richtlinie zum Urheberrecht um
Auf Online-Plattformen gelten ab dem 1. August neue Regeln beim Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken. Deutschland setzt damit eine EU-Richtlinie von 2019 um, über die heftig gestritten wurde. Ein zentraler Punkt ist, dass Plattformbetreiber in die Haftung genommen werden können, wenn Nutzer urheberrechtlich geschützte Werke wie Bilder, Texte oder Videos unerlaubt hochladen. Plattformen können über Lizenzverträge vorsorgen und müssen zugleich in einigen Fällen Inhalte blockieren. Das Hochladen kleiner Ausschnitte bleibt weiter erlaubt.
Modernisiertes Personenbeförderungsgesetz tritt in Kraft
Am 1. August tritt das überarbeitete Personenbeförderungsgesetz in Kraft, das der Bundestag am 16. April beschlossen hat. Wichtigste Änderung hier ist die Einführung des Linienbedarfsverkehrs, mit dem Passagiere in einem bestimmten Gebiet ein Transportmittel "bestellen" können. Welche Gebiete dafür in Frage kommen und zu welchen Zeiten eine Bestellung möglich ist, bestimmen die regionalen ÖPNV-Anbieter. Eine weitere Neuerung ist der sogenannte "gebündelte Bedarfsverkehr", den private Unternehmen betreiben können. Auch hier bestellen Passagiere eine Fahrt vorab, die dann entlang einer bestimmten Strecke von einem bei einer Firma angestellten Fahrer mit einem Auto durchgeführt wird.
Darüber hinaus sind private Beförderungsunternehmen wie etwa "Uber" weiterhin verpflichtet, nach jeder absolvierten Fahrt zum Betriebssitz zurückzukehren, wenn sie nicht auf dem Weg dorthin per App eine neue Transportfahrt angenommen haben. Das bedeutet, dass auch weiterhin nur Taxis von Fahrgästen herangewunken werden können oder an Orten mit viel potenzieller Kundschaft warten dürfen.
Verlängerte Frist für Steuererklärung 2019 endet
Ende 2020 hat die Bundesregierung aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie entschieden, die Frist für die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2019 um einen Monat bis zum 31. August zu verlängern. Diese verlängerte Frist endet dementsprechend nun.