Neue Corona-Bestimmungen

Passau: Gebiet für Maskenpflicht und Alkoholverbot wird reduziert


In der Stadt Passau sind die Corona-Zahlen derzeit auf einem stabilen Niveau.

In der Stadt Passau sind die Corona-Zahlen derzeit auf einem stabilen Niveau.

Von Redaktion idowa

Aufgrund der derzeit stabilen Corona-Lage erlässt die Stadt Passau zum 1. Mai eine neue Allgemeinverfügung. Ab dann gelten angepasste Regeln zur Maskenpflicht und zum Alkoholverbot. Zudem werden weitere städtische Sportstätten wieder freigegeben.

Oberbürgermeister Jürgen Dupper begründete die Entscheidung: "Die meisten unserer Regelungen stammen aus einer Zeit, als wir eine 7-Tage-Inzidenz von 300 hatten. Nun sind wir bei 100. Außerdem können wir mittlerweile eine erhebliche Impfquote verzeichnen. Das führt dazu, dass wir dort, wo wir Spielräume haben, diese auch nutzen."

Lesen Sie dazu auch: Passau: Vom Corona-Sorgenkind zum Impfspritzen-Spitzenreiter

Die Maskenpflicht gilt künftig nur noch von 5 bis 22 Uhr im Bereich der Ortspitze innaufwärts bis zur Eisenbahnbrücke sowie vom Klostergarten über den Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) bis zum Ludwigsplatz inklusive der vorderen Bahnhofstraße. Analog verhält es sich mit dem Alkoholverbot. Die neue Allgemeinverfügung wird am 30. April mit einem verbindlichen Lageplan veröffentlicht und tritt zum 1. Mai in Kraft.

Darüber hinaus werden zum 1. Mai weitere städtische Sportstätten wie Skatepark, Bolzplätze und Streetball-Anlagen zur Nutzung im Rahmen der geltenden Corona-Richtlinien geöffnet. Für Kinder unter 14 Jahren gilt, dass sie Sport in kontaktloser Form im Freien in Gruppen von höchstens fünf Personen ausüben dürfen. Die Anlagen der Sportvereine hat die Stadt bereits am 16. April freigegeben, die seither unter Beachtung der Bestimmungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wieder zur Verfügung stehen.